Über den Reisepreis-Sicherungschein, der bei Buchung einer Pauschalreise (nahezu) immer den Kunden zur Verfügung gestellt werden muß, ist ja hier schon vielfach berichtet und diskutiert worden.
Im Zusammenhang mit Anzahlungen/Zahlungen des Reisepreis gibt es in Deutschland eine gesetzlich festgelegte und vom BGH begrenzte Anzahlungs- höhe von 20 Prozent auf den Reisepreis. Soweit die Reise zu einem Zeitpunkt stattfindet, der nicht in den nächsten 30 Tagen liegt.
Nun berichten einige User in einem anderen Thread, daß es ihnen egal sei, ob sie
20 oder auch 40 Prozent Anzahlung leisten müssen, weil sie ja letztendlich sowieso zahlen müßten. Ein Forenteilnehmer schrieb sogar, gleich den kompletten Rechnungsbetrag direkt an den Veranstalter gezahlt zu haben.
Hierbei blieb es aber offen, ob es sich vielleicht um eine kurzfristig statt-
findende Reise handelte.
In allen anderen Fällen sehe ich hier ein großes, teils von den Reiseteilnehmern unwissentlich und selbst herbeigeführtes finanzielles Risiko.
Nach meiner Kenntnis ist die Versicherungsgesellschaft, welche für den Reise- veranstalter die Haftung bei einer Insolvenz übernimmt, nicht verpflichtet, im Fall des Falles über den gesetzlichen Anzahlungsbetrag von 20 Prozent Leistungen zu erbringen. Und den Schutz des vollen Reisepreises (für die weiteren 80 Prozent) eben erst ab 30 Tage bzw. 4 Wochen vor Reisedatum. Nur ab diesem Zeitpunkt ist der Reisepreis seitens der Versicherung über 100% abgedeckt.
Dies ist auch im Innenverhältnis zwischen Reiseveranstalter und den Versicherungsgesellschaften geregelt, indem es dort heißt:
Voraussetzungen für die Übernahme
Der Versicherungsnehmer (=Reiseveranstalter) wird Zahlungen auf den Reisepreis, mit Ausnahme einer Anzahlung, nicht früher als 1 Monat vor Reisebeginn fordern oder annehmen.
Was im Klartext bedeutet:
Alle geforderten oder freiwilligen Zahlungen des Kunden, die mehr als 30 Tage vor Reiseantrittsdatum beim Reiseveranstalter eingehen und den Anzahlungsbetrag von 20 Prozent übersteigen, sind bei einer eventuellen Insolvenz des Reiseveranstalters nicht versichert und werden von den Versicherungen, die den Reisepreis-Sicherungsschein ausgeben, nur mit max. 20 Prozent eingelöst.
Jeder Euro, der darüberhinaus an den Reiseveranstalter vorzeitig gezahlt
wurde / werden mußte, also bis zu 80 Prozent des Reisepreises, ist demnach bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters das persönliche Risiko des Einzelnen.
Trotz vorliegendem, ausgestellten und gültigen Reisepreis-Sicherungsschein.
Sollte ich das falsch interpretiert haben, gerne Infos hier.
Gruß privacy