Und ich denke, dass ich mich da nicht all zu weit aus dem Fenster lehne, wenn ich behaupte, dass sich daran bis zu einem weiteren Verfahren nicht viel ändern wird.
Da hast du meine volle Zustimmung, denn es steht ja nirgendwo, dass höchstens 20% erlaubt sind. In dem fraglichen BGH-Urteil geht es ja darum, dass bis zu diesem Zeitpunkt (BGB alte Fassung) 10% als Obergrenze festgeschrieben waren. Nach der Neufassung haben die RV 20% Anzahlung verlangt (weil im BGB ja keine Grenze mehr festgeschrieben ist) und der BGH hat gemeint, dies sei in Ordnung. Es ist ein Irrtum, wenn immer wieder argumentiert wird, mehr als 20% seien "verboten" und dabei auf dieses Urteil verwiesen wird. Die Kunden werden sich, wie oben angedeutet, auf den Rechtsweg begeben müssen. Und wie das Beispel von soedergren zeigt, wird es in der heutigen Zeit auch kein "Pauschalurteil" mehr geben können, denn die typische "Pauschalreise" wird durch neue Formen mehr und mehr verdrängt. Vielleicht sitzen in den Rechtsabteilungen der großen RV schon findige Juristen, die sich auf eventuelle Klagen vorbereiten.
chepri