• TDSCC
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    geschrieben 1239306669000

    Also wir mussten unsere Reise auch umbuchen. Zur Aufklärung im Reisebüro wurde uns vom Veranstalter mitgeteilt, dass wir nur innerhalb der gleichen - allerhöchstens innerhalb des Kalenderjahres umbuchen können.

    Wenn die Reise danach kostengünstiger ist, musst du natürlich alle zusätzlichen Gebühren zahlen (auch wenn sie vom Preis gleich bleibt) wenn sie um einen bestimmten Teil höher ausfällt, kostet es meist nichts. So war es zumindest bei uns, aber alles ohne Problem - bis 30 Tage vor Reiseantritt.

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
  • as74
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    geschrieben 1239307151000

    Hi, erstmal danke fuer deine Nachricht. Ich kann bei SRL bis 14 Tage vor Reiseantritt umbuchen. Gebuehr wie gesagt 20 EUR. Was ich voellig ok finde. VG

  • wukovits
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    geschrieben 1239362032000

    Hallo as74

    Sollte der von Dir angesprochnene Wechsel Deines Arbeitsplatzes die Folge einer Kündigung sein, würde ich mir anschauen ob dieser Fall nicht von Deiner Stornoversicherung gedeckt ist.

    Der ****** steckt dabei oft im Detail. In meinem Fall war es so, - ich hatte bereits 2 Urlaube angezahlt - das die Versicherung des ersten Veranstalters bei einer envernehmlichen Kündigung nicht zahlt. Die Versicherung des zweiten Veranstalters hat mir mein Geld diese Woche zurückgebucht.

    Gruß

    Karl

  • as74
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    geschrieben 1239363763000

    Hallo Karl, danke fuer Deinen Nachricht. Die Kuendigung kommt von meiner Seite. Kannst Du mir den Namen von Deiner 2. Versicherung nennen. Danke und Schoene Ostertage. Anja

  • TDSCC
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    geschrieben 1239365829000

    @ Anja, da Euer geplanter Urlaub ja jetzt im Mai wär, denke ich, würde eine Umbuchung binnen diesen Jahres (selbst mit Probezeit von 6 Monaten) noch gut klappen. Denn Ihr möchtet ja sicher so oder so gern in Urlaub. Wir wissen das das ein wenig nervenaufreibend ist, haben das kurz vor unserem Venezuela-Urlaub durchgemacht. Ich drück Euch fest die Daumen das alles gut klappt und Ihr Euch gut im Urlaub erholen könnt ;)

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
  • wukovits
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    geschrieben 1239440848000

    @ as74

    Bezüglich deiner Frage habe ich Dir eine PN geschickt.

    Ich habe in der Zwischenzeit da ich trotz Verlust meines Arbeitsplatzes nicht völlig ohne Urlaub sein wollte einen Kurztripp (26.6. - 29.6.) gebucht, und dabei darauf geachtet eine Stornoversicherung zu bekommen welche auch bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit bezahlt.

    Gruß

    Karl

  • as74
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    geschrieben 1239447860000

    Hallo Karl, Danke fuer Deine Nachricht. "Problem" aber bei mir ist ja, das ich Kuendigen wuerde und somit nicht arbeitslos waere/bin. meine derzeitige Versicherung deckt auch die betriebsbedingte Kuendigung und somit die Wiederaufnahme bei Arbeitslosigkeit ab aber das wuerde mir ja nichts bringen. Ich waere ja aber nicht Arbeitslos /was ja auch wieder sein gutes hat) sondern wuerde direkt in eine neue Stelle wechseln. Das mueßte die Versicherung abdecken oder wie gesagt da erhoffe ich mir nochmal umbuchen zu koennen, wie gesagt dann wuerde die Reise in den neuen Katalog fallen.

    Danke fuer Eure Antworten.

    Lg Anja

  • she1
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    geschrieben 1239474174000

    Hallo,

    ursprünglich hatte ich bei TC eine Reise im Mai mit der Air Berlin gebucht. Wegen Unterbesetzung, so wurde mir von TC mitgeteilt, fliegt die AI nun nicht. Dann kam noch die Nachricht, dass mein Hotel auch wegen Unterbesetzung geschlossen hat. Ich wollte weder ein anderes Hotel (was man mir natürlich anbot), noch mit einer anderen Maschine fliegen. Habe dann bei FTI gebucht allerdings für den August. Hatte durch diese totale Umbuchung überhaupt keine Zusatzkosten, Stornogebühr etc.. Meine schon geleistete Anzahlung erhielt ich von TC auch anstaqndslos und komplett zurück. Allerdings zahle ich für die Reise im August etwas mehr als im Mai, da der August die Hauptsaíson ist.

    LG she1

    Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muss oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind! (Kurt Tucholsky)
  • Bienekind
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    geschrieben 1239532771000

    Na ja, das ist ja auch keine Umbuchung im eigentlichen Sinne. Du hast die erste Reise kostenfrei stornieren können, weil der Veranstalter die Leistungen nicht erbringen kann, und dann eine neue Reise bei einem anderen Veranstalter gebucht. Das ist etwas ganz anderes...

    LG

    Marianne

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