@philipp-ratz sagte:
Hallo zusammen,
vorweg: Ich besitze keinen Reisesicherungsschein für die nachfolgende Reiseleistung, möchte dennoch aber eine Einschätzung hier im Forum erhalten. Zudem steht auf der Rechnung "Eigenanreise", also vermeintlich ein klarer Fall dass die bisher getätigte Anzahlung in der Insolvenzmasse gelandet sein könnte (Restbetrag am 07.06.2024 wurde bisher nicht eingezogen, geplante Abreise am 07.07.2024).
Wir haben die o. g. Eigenanreise am Gardasee bei BigXtra gebucht zzgl. folgender "Zusatzleistungen" (alle nicht kostenpflichtig/"inklusive"):
1x pro Aufenthalt Verkostung lokaler Spezialitäten jeden Dienstag und Freitag [...]
1x Bootsfahrt Limone-Malcesine-Limone pro Vollzahler/Aufenthalt
Parkplatz: kostenfrei (nach Verfügbarkeit). WLAN
Könnte man daraus schließen, dass es sich um "verbundene Reiseleistungen" handelt?
Danke vorweg für eine kurze Rückmeldung. Ich gehe davon aus, Euer Daumen wird gesenkt, aber ein Versuch ist es wert...
Die Europäische Union sagt:
"Die Kombination einer Reiseleistung wie Unterbringung und einer anderen touristischen Leistung (Führung oder Eintrittskarte für ein Konzert) gilt nur dann als verbundene Reiseleistung, wenn die zusätzliche Leistung mindestens 25 % des Gesamtwertes der Reise ausmacht oder ein wesentliches Merkmal der Reise ist."
Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/selling-goods-services/package-travel/index_de.htm
Trifft wohl dann in deinem Fall nicht zu. Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt beauftragen, der kann hier bessere Auskunft geben.
Wir alle hier sind Laien und dürfen keine Rechtsberatung leisten.