• Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1585993344327

    @jlechtenboehmer sagte:

    Kompliment, mit dieser Kompetenz und Sachlichkeit machst du deinem Namen alle Ehre.

    Wer ist gemeint?

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1585995103593

    @Vive La France

    ohne eine andere Ansprache grundsätzlich der vorherige Beitrag ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • lollo-anton
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    geschrieben 1586075488178

    Hallo!

    wir haben über XFTI eine Reise für Ende Juni gebucht. Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet. Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig. Sollte bis dahin feststehen, dass wir nicht fliegen dürfen, wäre es dann legitim, die Restzahlung nicht zu leisten?

    vielen Dank im Voraus und sorry, falls die Frage schon gestellt/beantwortet wurde, ich hab es nicht gefunden.

  • FuD
    Dabei seit: 1581237218726
    Beiträge: 25
    geschrieben 1586106556896

    @lollo-anton sagte:

    Hallo!

    wir haben über XFTI eine Reise für Ende Juni gebucht. Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet. Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig. Sollte bis dahin feststehen, dass wir nicht fliegen dürfen, wäre es dann legitim, die Restzahlung nicht zu leisten?

    vielen Dank im Voraus und sorry, falls die Frage schon gestellt/beantwortet wurde, ich hab es nicht gefunden.

    Hallo,

    habe genau die gleiche Frage mit dem Unterschied Buchung über BigXtra.

    Hätte darauf auch gerne eine Antwort.

  • andi2601
    Dabei seit: 1504467393558
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    geschrieben 1586107513038 , zuletzt editiert von andi2601

    Grundsätzlich habt ihr einen Vertrag geschlossen. Welcher euch zur fristgerechten Zahlung verpflichtet. Solltet ihr in Verzug kommen kann der Veranstalter euch den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1586109146546

    Selbstverständlich kann niemand Schadenersatz fordern. Sollte der Restbetrag nicht termingerecht gezahlt werden wird der Veranstalter den Vertrag –ggf. nach vorheriger Mahnung – kündigen und die zum entsprechenden Termin fälligen Stornogebühren in Anrechnung bringen.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586111641353

    Selbstverständlich verlangt der Veranstalter ggf. eine Kompensation - in Form von Stornokosten. :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1586114612675

    Sach isch doch .... :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1586115050960

    .... du sagtes aber auch, es würde kein Schadenersatz verlangt ... denn nichts anderes ist die Stornogebühr.

    (Klugscheißermodus aus!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1586116521937 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Okay , ich geb’s zu .... in den AGB wird tatsächlich der Begriff „Entschädigung“ und nicht etwa - wie ich mich zu erinnern glaubte und bei anderen Veranstaltern üblich - „Gebühr“ verwand.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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