• OliverQ121171
    Dabei seit: 1459641600000
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    geschrieben 1587974662270

    @Silvia L: Das stimmt nicht so ganz. Wenn Du den Anhang, also das PDF mit Deinem Guthaben, öffnest, dann steht dort ganz unten auch der Hinweis bzgl. der möglichen Rückerstattung. So zumindest bei mir ! Also der Absatz unter der Fettschrift: Einlösebedingungen Urlaubsguthaben:

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
  • reisefux99
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    geschrieben 1587980001659

    @schlangenfänger

    dann lass uns mal wissen, was bis zum 29. 4 passiert ist und falls nix - was du dann zu tun gedenkst ?

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1587983452267

    So langsam glaube ich, ich werde bekloppt:weary:. Ich Bilde mir ein. dass die Mail von FTI die ich heute Morgen gelesen habe ohne Pdf Anhang war und alles einfach direkt in der Mail gestanden hat. Jetzt ist plötzlich eine Pdf Datei da.

    Ich bräuchte dringend Urlaub-gibt es ja leider nicht:disappointed_relieved:

  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
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    gesperrt
    geschrieben 1587985349390

    reisefux, ich gebe Bescheid , wenn sich was tut . Ich werde mich , falls nichts passiert beim Rechtanwalt schlau machen .

    Alles wird gut !
  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
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    geschrieben 1588152460794

    reisefux, hier kommt die versprochene Rückmeldung von mir . BigXtra hat auf meine Zahlungsaufforderung mit Frist 28.4. nicht reagiert . Der Anwalt hat mir geraten , das Geld am 2.5. über den Link in der Gutschein-Mail anzufordern .

    Alles wird gut !
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1588154468451

    Und dafür brauchst Du einen Anwalt? Wollte der für den Tipp auch noch Geld?

  • Schlangenfanger
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    geschrieben 1588154900289

    Ich habe mich nur vergewissert , alles richtig zu machen . Da bin ich totaler Laie . Ich habe eine Rechtschutzversicherung seit ich denken kann und sie noch nie in Anspruch genommen . War nur ein kurzer Anruf und hat mir weitergeholfen .

    Alles wird gut !
  • abu)
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    geschrieben 1588185204022

    Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?

    Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee

  • Armin
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    geschrieben 1588185907624

    Du kannst hier beruhigt die Stornierung durch FTI abwarten. Diese erfolgt ja nicht gemäß den AGB sondern aus dem außerordentlichen Grund, nämlich weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Somit ist diese Reise nicht durchführbar, die Rechtsgrundlage entfällt , die Folge daraus Stornierung und Rückerstattung schon geleisteter (An)zahlungen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1588189176571

    @abu- sagte:

    Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?

    Nein.

    Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.

    Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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