Komplexer Sachverhalt ...
Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.
Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.
Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.
Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.
Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.