• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1671394326714

    Komplexer Sachverhalt ...

    Soweit aus deinem Vortrag erkennbar ist zunächst einmal ein Anspruch gem. VO(EG)261/2004 wegen der Verspätung.

    Ferner wären Betreuungsleistungen zu erbringen gewesen - ebenfalls vom LFU.

    Ab der fünften Stunde der Verspätung und für jede weiter käme ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter in Betracht in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten. Allerdings würde dieser Anspruch ggf.aufgerechnet mit jenem gem. der VO(EG)261/04 und ist ja ziemlich uninteressant im Vergleich.

    Du kannst also entweder die eine oder die andere Methode zur Beschwerde wählen.

    Selbstverständlich ist die Durchsetzung von Forderungen gegenüber SmartLynx möglich, alle anderweitigen Behauptungen sind kompletter Mumpitz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cocoly
    Dabei seit: 1202947200000
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    geschrieben 1671395173493

    Danke für Deine Einschätzung, aber 5 Fluggastrechte Portale haben den Fall abgelehnt, davon 2 Direktzahler wegen der Airline. Dahingehend scheint man sich ja einig zu sein.

    Natürlich habe ich das bei der Airline eingereicht, aber außer einer Eingangsbestätigung habe ich nichts mehr gehört. Wie soll ich dann nachweisen, dass es keine Zahlung gab?

    Der EGH hat aber doch geurteilt, (C153/19 28.5.2020), dass Fluggastrechtsansprüche nicht mit den entstandenen Zahlungen aus dem BGB anzurechnen sind.

    Und wieso wird dann am Flughafen allen Reisenden erklärt, dass sie die entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter wieder bekommen?

    Verpflegungsgutscheine für den Abreisetag gab es von der Airline am Flughafen. Es geht um Taxikosten/Übernachtung/ Verpflegung Folgetag.

  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
    Beiträge: 1876
    geschrieben 1671396177969 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich hatte auch schon einen Fall, der von allen gängigen Eintreiberportalen abgelehnt wurde.

    Ein fähiger Amwalt (xxx editiert!) hat für uns den Fall gewonnen.

    Braucht nur evtl. etwas Ausdauer, bei uns gings über mehrere Instanzen und ich glaube mindestens 1,5 Jahre.

    Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sowas durchzusetzen, die Eintreiber wollen halt die komplizierten Fälle nicht.

    Und wurde am Flughafen auch ein Haufen Mumpitz erzählt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1671398400158 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @cocoly

    Was bitte willst du mitteilen? :flushed:

    Natürlich werden Ansprüche ggf. aufgerechnet um eine Überkompensation zu vermeiden.

    In deinem Fall ergibt sich aus der pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 die lukrativste Forderung.

    Setze sie durch oder verlange alternativ eine Kompensation vom Veranstalter nach der von mir genannten Berechnung.

    Du hast ferner die Option die zusätzlichen Kosten vom LFU zu beanspruchen nach Beleg.

    Aber nur entweder / oder - deine Entscheidung.

    Last not least hat dieser Sachverhalt nur am Rande mit dem Veranstalter FTI zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Thema für Smartlynx oder das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    Hier findest du auf der letzten Position eine Info zum Beschwerdemangement.

    War Smartlynx nur das durchführende oder auch das ausführende LFU?

    Sollte der Flug XY0815 nur operated by 6Y gewesen sein richtest du deine Kompensationsforderung bitte an das ausführende LFU.

    Mehr Angaben / Konkretisierungen erleichtern die Möglichkeiten für wirksame Tipps!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cocoly
    Dabei seit: 1202947200000
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    geschrieben 1671478881666

    Es war ein 6Y Flug, kein operated by.

    Sorry, wenn es im falschen Forum gelandet ist.

    Danke für Deine Infos, hab ich jetzt verstanden, dass FTI bzw Reiseveranstalter in so einem Fall gar nichts zahlen muss, nicht mal den entfallen Urlaubstag, den hatte ich übrigens schon eingefordert.

    Alles abgelehnt.

    Einzig die Airline ist zuständig, aber die Antworten ja nicht mehr.

    Ergo, ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Aber man lernt nie aus, auch mit Pauschalreise ist man rechtlich nicht auf der sicheren Seite, sondern ist der Depp, der sich selber um alles kümmern soll und der Reiseveranstalter läßt einen komplett hängen.

    Ein Anwalt und Gerichtskosten sind sicherlich deutlich teurer als die 600 Euro Erstattung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1671479214079

    Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu Lasten der Beklagten im Falle einer Entscheidung zu deinen Gunsten.

    Natürlich ist nicht "einzig die Airline" auf Kosten in Anspruch zu nehmen, das hatte ich ja sehr präzise dargestellt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
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    geschrieben 1673534430081

    DER Touristik will angeblich FTI Group übernehmen, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Kourion
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    geschrieben 1673535528918

    Artikel gelesen. Na so was. :flushed:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1674251295546

    FTI: Neue Kinderfestpreise ab 99 Euro, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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