@Anton_1007
Wo genau beklagst du einen Mangel an Transparenz, Anton_1007?!
Ich kann einen solchen soweit nicht erkennen ...
@Fugimaxi
Falls der Wunsch auf Kompensation beseht bleibt er wohl ein frommer - rechtlich sehe ich soweit nämlich keine Option zur Durchsetzung einer Erstattung der Kosten für die zusätzliche Übernachtung.
Die Dauer der Beherbergungsleistung dürfte unstreitig in Rahmen der Vereinbarung benannt worden sein, der Vorwurf "mangelnder Transparenz" erscheint mir daher obsolete.
Einen kostenneutralen Rücktritt vom Reisevertrag könnte Anton_1007 nur dann verlangen, wenn wesentliche vertragliche Zusicherungen nicht erbracht werden; dies scheint hier aber nicht gegeben zu sein.