Wie du selbst schreibst: Es ist noch nicht rechtsgültig. Die Beklagte geht in Revision.
Demzufolge: z. Zt. keinerlei Änderung, was den Ist-Zustand betrifft.
Wie du selbst schreibst: Es ist noch nicht rechtsgültig. Die Beklagte geht in Revision.
Demzufolge: z. Zt. keinerlei Änderung, was den Ist-Zustand betrifft.
...und selbst wenn die Revision scheitern sollte, erwachsen daraus keinerlei Ansprüche aus vergangenen Ereignissen!
Zudem ist hier nicht das Forum für reiserechtliche Fragen, in dem das Thema bereits entsprechend diskutiert wurde. Daher bitte zurück zum Thread-Thema.
Ich hatte schon die Vermutung/Befürchtung, das Du meinen Beitrag nicht verstehen würdest ... unterstrichen hast Du diesen Eindruck durch eine völlig sinnfreie, beleidigende PN welche übrigens gemeldet wurde!
Das aus 9 Tagen 7 Tage gemacht wurden halte ich für genauso unwahrscheinlich wie das sich die Stornokosten exakt mit der Anzahlung decken...
Etwas genauere Informationen wären schon wichtig...
meine Flugdaten für März sind übrigens noch nicht geändert worden.
goldi:
Das aus 9 Tagen 7 Tage gemacht wurden halte ich für genauso unwahrscheinlich wie das sich die Stornokosten exakt mit der Anzahlung decken...
Etwas genauere Informationen wären schon wichtig...
meine Flugdaten für März sind übrigens noch nicht geändert worden.
Die Ankunft wurde um 2 Stdn. verspätet 2.15 statt 0.15 (noch akzeptabel) der Abflug einen Tag später um 10 Stunden vorgezogen 5.25 Uhr statt 15.30 Uhr. Bei einer 9-tägig
gebuchten Reise wäre ich ,Transferzeiten berücksichtigend, nicht einmal 8 Tage vor Ort gewesen(nicht mehr akzeptabel).
Dann sind die Flugzeien bei dir einfach so ungünstig, wie es eigentlich nicht schlimmer geht. Dennoch: An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage, sondern lediglich dem Transport vorbehalten. Wenn es anders läuft: Umso besser
Wenn nicht: Pech gehabt. Das ist natürlich äußerst blöd bei einem nur einwöchigen Urlaub.
Du zahlst nämlich nicht Tage, sondern Übernachtungen!
Für die Flugzeiten sind im übrigen nicht die Veranstalter verantwortlich, sondern die Fluggesellschaften. Auch wenn z.B. Sky Airlines und GTI zu einem "Konzern" (Kayi-Group) gehören, sind sie doch in dieser Hinsicht völlig unabhängig voneinander. Sky-Flüge werden nämlich auch von anderen Veranstaltern gebucht und deren Kunden sind von den Flugverschiebungen ebenso betroffen.
All dies wurde hier aber schon eeeewig oft ausgeführt!
Das ist zwar ärgerlich aber (reiserechtlich) "akzeptabel". An- und Abreisetage gelten als ebensolche und nicht als Urlaubstage.
Auch ein Abflug um 23:59 Uhr am Anreise-, und um 0:01 Uhr am Abreisetag wäre gem. aktueller Rechtslage und den AGB hinzunehmen!
Nachzulesen ist das übrigens u.a. in diversen threads im von @curi genannten Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Oh sorry, nach dem Verfassen meines Beitrages habe ich gesehen, dass du bereits storniert hast!
Trotzdem behält mein Geschriebenes natürlich seine Gültigkeit und Holginho hat ja auch auf die gleichen Sachen hingewiesen.
Anstatt andere user mit PN zu belästigen für deren geistiges "Niveau" selbst der Begriff "Niveau-Limbo" noch unzutreffend ist, sollte sich @brgll3 lieber hier einer öffentlichen Diskussion und Tatsachen stellen.
Aber wenn man halt keine Argumente hat
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!