...die AGB sollte man schon lesen, wenn man sie akzeptiert.
GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?
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geschrieben 1361885606000
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geschrieben 1361886826000
Klage? Gegen/wegen was? Auf welche "Füsse" möchtest Du diese "stellen" und wie soll sie lauten?
Warum sollten "Holidaycheck, Opodo sowie andere" die Zusammenarbeit mit erfolgreichen und beliebten Unternehmen aufkündigen?
AGB zu lesen ist doch wirklich "unzumutbar"
Manmanman, es werden mittlerweile sogar CDs nur noch gekauft, wenn vorher 55860960 Kritiken gelesen wurden, ein Toaster wird nur nach 3monatigem Studium sämtlicher Testergebnisse angeschafft, aber bei einer i.a.R. höher- oder hochpreisigen Sache wie einer Reise werden nicht einmal AGB gelesen und sich wenigstens in einem Mindestmaß informiert.
...und dieses Mindestmaß an Information hätte deutlich gemacht, das Flugzeiten geändert werden können und dies kein Reisemangel darstellt - ergo ist bei Rücktritt eine Zahlung/ein Verlust gem. AGB fällig.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1361887490000
Holginho:
Warum sollten "Holidaycheck, Opodo sowie andere" die Zusammenarbeit mit erfolgreichen und beliebten Unternehmen aufkündigen?
...dann versuch mal bei Holidaycheck (aber auch bei vielen Anderen) den erfolgreichen und beliebten Anbieter GTI zu buchen....
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geschrieben 1361888190000
Das hat aber andere Gründe
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1361890253000
Und welche?
Dream World Aqua 2015 :-) -
geschrieben 1361890340000
Ach ja welche Gründe denn?
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen:
drei Reisebüros hier vor Ort bieten GTI gar nicht an (aus dem Programm genommen), ein Reisebüro hätte mir zwar GTI angeboten, aber: nur auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin.
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geschrieben 1361890670000
Es steht jedem frei, an entsprechender Stelle nachzufragen
Alles andere ist spekulativ - zudem sollte akzeptiert werden, das nicht alles immer jedem in der Öffentlichkeit kommuniziert wird und aktuelle Gegebenheiten keinerlei Qualitätsausage bzgl. dieses RV darstellen.
Für den immer noch existenten Erfolg von GTI sprechen Zahlen eine eindeutige und zweifelsfreie Sprache.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1361903133000
Zu den offenbar sehr häufig praktizierten GTI-Flugzeitenänderungen lese ich Folgendes:
OLG Celle: Vorbehalt der Flugzeitenänderung in AGB-Klauseln unwirksam,
Urteil vom 07.02.2013 - 11 U 82/12.
Eine Klausel, mit der sich ein Veranstalter von Pauschalreisen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehält, nachträglich einseitig die Flugzeiten zu ändern, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 07.02.2013 entschieden und einen Reiseveranstalter dazu verurteilt, künftig die Verwendung einer entsprechenden Klausel zu unterlassen (Az.: 11 U 82/12). Eine Flugzeitenänderung ändere die vertragliche Leistung und müsse für den Reisenden zumindest durch zuvor konkret beschriebene triftige Gründe überschaubar sein. Das OLG hat die Revision zugelassen.
Welche Rechte gibt uns Kunden das Urteil denn nun (obwohl noch nicht rechtsgültig)?