• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1569269521839

    @sugasi sagte:

    Hallo nochmal,

    Leider habe ich noch eine Frage die ich so nicht als Antwort gesehen habe.

    Wenn ich morgen meine Reise nicht antreten kann, da Bucher diese abgesagt hat und ich daraufhin die letzte Abbuchung zurückbuchen lasse wegen nicht erfüllen, hat man dann im späteren Verlauf wenn es zur Insolvenz kommt immernoch Anspruch auf die Anzahlung von der Versicherung(Sicherungsschein)?

    Vielen Dank

    Nein, natürlich nicht ... was ist das denn für eine groteske Frage?

    Willst du für etwas was du nicht bezahlt hast auch noch von einer Versicherung Knete kassieren?

    Ich hoffe mal du hast dich missverständlich ausgedrückt - ansonsten unterstelle ich dir einen Betrugsversuch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1569269599948

    Wülfi, was erwartest du von der Geizistgeil-Mehrheit und der Hauptsachemirgehtsgut-Klientel? Wo selbst denken scheinbar ehrenrührig und schmerzhaft ist und Egoismus offensichtlich Haupterziehungsziel war?

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1569269626042

    @sugasi sagte:

    Wenn ich morgen meine Reise nicht antreten kann, da Bucher diese abgesagt hat und ich daraufhin die letzte Abbuchung zurückbuchen lasse wegen nicht erfüllen, hat man dann im späteren Verlauf wenn es zur Insolvenz kommt immernoch Anspruch auf die Anzahlung von der Versicherung(Sicherungsschein)?

    Yep, hast Du.

    Allerdings auch die zurückgegebene Abbuchung noch mal bei der Versicherung geltend zu machen, wie es ein Schlaubi ganz weit oben vorhatte, wäre Versicherungsbetrug.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1569269626254

    Aus ner Pleite noch richtig was rausholen:smirk:

  • waldbader
    Dabei seit: 1569265605775
    Beiträge: 83
    geschrieben 1569269650584

    @wuelfi71 sagte:

    so ist es, vs. Auch ein Insoverwalter kann Verträge noch erfüllen und den Geschäftsbetrieb fortführen, wenn es sich rechnet.

    Wäre schön, wenn die Väter und Mütter des Insolvenzrechts hier mitlesen würden. Dann könnten sie traurig zur Kenntnis nehmen, dass es zumindest B2C nicht funktioniert...

    Die Insolvenz wurde nämlich nicht als das Ende von allem zur Verteilung des Fell des Bären geschaffen, wie ehedem das Konkursrecht, sondern als eine Möglichkeit, Unternehmen durch frühzeitige Insoanmeldung sich finanzwirtschaftlich zu sanieren (z.B. im Falle hoher Altschulden) und bei funktionierenden Geschäftsmodel einen Fortbestand zu ermöglichen, um volkswirtschaftliche Schäden zu verringern. Wenn allerdings jeder beim Wort Insolvenz nur an rennet, rettet, flüchtet denkt, kann und wird es natürlich nicht funktionieren. Ist schon schwierig B2B, kann man bei B2C wohl komplett vergessen...

    da hast du recht - aber welche art von fortführung schwebt TC vor, wenn die heute nicht fliegen, morgen reisen absagen und im großen stil hotelbuchungen aktuell stornieren?

    jeder, der sich aktuell an das gute im menschen hält, wird es schmerzlich lernen. Recht haben und Recht bekommen sind 2 ganz unterschiedliche paar schuhe. viele werden recht bekommen, aber mangels masse dann in die röhre schauen. daher lieber selbst nachdenken und jeden geldfluss verhindern, zurückholen etc.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1569269658845

    @waldbader sagte:

    ich hab das ausnahmsweise mal gleich ausgedruckt und durchgesehen - da ist der sicherungsschein auch nicht.

    Zum elwunneunzigsten Mal auf den letzten 10 Seiten: Du brauchst keinen Sicherungsschein vorzulegen, deine Buchungsnr. und der Nachweis der Zahlung genügt vollkommen.

    Betrifft Pauschalreisen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1569269722702

    So macht das wohl der aufrichtige und ansrändige Deutsche heitzutage, Ahotep!

  • Soeren080785
    Dabei seit: 1569256508913
    Beiträge: 3
    geschrieben 1569269752313

    Liebe Gemeinschaft,

    Ixh hatte vorhin schon einmal ein Post hier gesetzt aber bei den ganzen hin und her verliert man den Überblick.

    Mein Lebenspartner und ich fliegen offiziell am 25.09.2019 mit corendon airlines von Hannover nach heraklion. Bisher haben wir keine Informationen das wir nicht fliegen können. Allerdings weiß ich inoffiziell von der Familie den das hotel gehört das wir gecanselt würden was das hotel angeht. War das heute eine allgemeine Stornierung von TC erstmal oder ist es safe das die Reise nicht statt findet. Von corendon airlines bekommt man ja keine Antwort es ist seit heute mittag keiner dort erreichbar bzw kommt ein dauerhafter freischalten.

    Wir müssen morgen von Nürnberg nach Hannover fahren mit der Bahn und ich habe ehrlich gesagt kein Bock da dann zu stehen und die nehme uns net mit und wir müssen bis zum morgen warten bis der erste bummelzug wieder zurück fährt, den ein ice ticket ist so kurzfristig nicht bezahlbar für uns beide.

    Laut einer TC Seite wird ja angeblich über die Reisen ab den 25.09 erst im Laufe des Tages entschieden??

    Kann mir jemand weiterhelfen bitte

  • Sugasi
    Dabei seit: 1569257920655
    Beiträge: 9
    geschrieben 1569269783124

    @vonschmeling sagte:

    Nein, natürlich nicht ... was ist das denn für eine groteske Frage?

    Willst du für etwas was du nicht bezahlt hast auch noch von einer Versicherung Knete kassieren?

    Ich hoffe mal du hast dich missverständlich ausgedrückt - ansonsten unterstelle ich dir einen Betrugsversuch.

    Keine Ahnung wie du es verstanden hast, aber ich finde die Frage nicht grotesk und schon garnicht ein Betrugsversuch.

    Ich habe eine Anzahlung geleistet die knapp 9 Wochen her ist und die Restzahlung wor ca. zwei Wochen. Nun kann ich die Restzahlung noch zurückbuchen um wenigstens etwas zurück zu bekommen und würden den Rest falls dies möglich ist, also die Anzahlung über die Versicherung geltend machen.

  • Blackbyrne2k
    Dabei seit: 1569248863900
    Beiträge: 17
    geschrieben 1569269799074

    Er spricht davon, die "letzte" Buchung rückgängig zu machen. Das entspricht dem geleisteten Restbetrag.

    Offen bliebe dann noch der Betrag der Anzahlung, die er über den Sicherungsschein geltend machen möchte.

    Lies erst einmal genauer nach, bevor Du den Leuten vor den Koffer scheißt :wink:

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!