@wuelfi71 sagte:
so ist es, vs. Auch ein Insoverwalter kann Verträge noch erfüllen und den Geschäftsbetrieb fortführen, wenn es sich rechnet.
Wäre schön, wenn die Väter und Mütter des Insolvenzrechts hier mitlesen würden. Dann könnten sie traurig zur Kenntnis nehmen, dass es zumindest B2C nicht funktioniert...
Die Insolvenz wurde nämlich nicht als das Ende von allem zur Verteilung des Fell des Bären geschaffen, wie ehedem das Konkursrecht, sondern als eine Möglichkeit, Unternehmen durch frühzeitige Insoanmeldung sich finanzwirtschaftlich zu sanieren (z.B. im Falle hoher Altschulden) und bei funktionierenden Geschäftsmodel einen Fortbestand zu ermöglichen, um volkswirtschaftliche Schäden zu verringern. Wenn allerdings jeder beim Wort Insolvenz nur an rennet, rettet, flüchtet denkt, kann und wird es natürlich nicht funktionieren. Ist schon schwierig B2B, kann man bei B2C wohl komplett vergessen...
da hast du recht - aber welche art von fortführung schwebt TC vor, wenn die heute nicht fliegen, morgen reisen absagen und im großen stil hotelbuchungen aktuell stornieren?
jeder, der sich aktuell an das gute im menschen hält, wird es schmerzlich lernen. Recht haben und Recht bekommen sind 2 ganz unterschiedliche paar schuhe. viele werden recht bekommen, aber mangels masse dann in die röhre schauen. daher lieber selbst nachdenken und jeden geldfluss verhindern, zurückholen etc.