@vonschmeling sagte:
Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.
Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!
@vonschmeling sagte:
Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.
Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!
Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr
Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:
1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr
2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen
3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen
Ist das so richtig ?
Danke
"Torsten Kirstges, Professor für Tourismuswirtschaft an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven, erwartet nach der Pleite von Thomas Cook weitere Insolvenzen: „Selbst wenn in Deutschland Thomas Cook-Marken vorerst überleben, wird kaum ein Reisebüro und kaum ein Kunde Thomas Cook-Marken wie Neckermann oder Bucher buchen. Es wird also auf jeden Fall Auswirkungen auf noch bestehende Marken des Konzerns haben. Dadurch werden sie wahrscheinlich früher oder später ebenfalls in die Insolvenz gehen“, sagte er in einem Interview mit der "Deutschen Welle"."
Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.
Stand auf der Schffranek Facebook Seite
@hainza sagte:
Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.
Für die geforderte Stornogebühr in der Folge gibt´s dann auch keine "Gegenleistung".
@holginho sagte:
****
Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.
Das macht die Sache aus Kundensicht ja nur noch schlimmer. Sie schützen sich selber auf Kosten der Kunden.
Nachvollziehbar, aber wenn sie ihr Kontingent in solchen Fällen nicht komplett verkaufen, dann werden sie nicht standrechtlich erschossen.
@sugerbabe sagte:
Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr
Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:
1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr
2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen
3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen
Ist das so richtig ?
Danke
Nein.
@ahotep sagte:
Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.
Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.
Hans
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!