@vonschmeling sagte:
Wozu? Es geht um die Nachhaltigkeit - ist das so schwer zu verstehen?
Natürlich kann man ggf. relativ unschwer Beträge erst einmal zurückholen, das ändert jedoch nichts an den gesetzlich geregelten Ansprüchen, die einem dann womöglich einen höchst missliebigen Boomerang um die Ohren hauen.
Verliert euch nicht in Allmachtsfantasien nur weil ihr mal vorläufig (schwebend) eine Betrag wieder als Guthaben auf dem Konto seht.
Derartige "Ratschläge" entbehren so ziemlich jeder Seriosität.
Guten Morgen,
ich bitte um genauere Erklärung.
Wie bereits ein paar Seiten vorher erklärt, sollte ich am Samstag verreisen.
Mir ist bewusst, dass "lediglich" Reisen am 25.09 und 26.09 nicht stattfinden werden. Also besteht die Möglichkeit, dass es ab Freitag weitergeht.
Was spricht aber gegen ein ChargeBack-Verfahren im Falle eines Reiseausfalls (bei keiner Insolvenz / bei einer Insolvenz)? Die bezahlte Leistung wird nicht erbracht, warum sollte ich also auf mein Geld "verzichten"?
Danke und Gruß