@rinnebach sagte:
Ich habe mir überlegt, sollte TC (vor einer evtl. Insolvenz) von meinem Konto abbuchen, lasse ich den Betrag zurückbuchen. Gleichzeitig schicke ich eine Mail, parallel noch ein Einschreiben mit Rückschein an TC.
In diesem Schreiben weise ich darauf hin, dass ich bereit bin, unverzüglich zu zahlen, sofern TC mir im Gegenzug bestätigt, dass das Hotel bezahlt ist und so für mich Doppelzahlungen ausgeschlossen sind.
Den Wahrheitsgehalt prüfe ich dann ggf. über den direkten Kontakt mit dem Hotel.
So zeige ich Kompromissbereitschaft. Das kommt, erfahrungsgemäß beim Richter immer gut an. Auch habe ich dadurch etwas Zeit gewonnen, denn mein Schreiben muss ja von TC in irgendeiner Form beantwortet werden.
Es ist schön, dass du dir darüber Gedanken machst. TC wird gar nichts mehr abbuchen und die Tochterfirmen ziehen aktuell auch keine Zahlungen mehr ein, da sie sich in einer Notgeschäftsführung befinden. Bis im Detail geklärt ist, was mit diesen Firmen passiert, werden keinerlei Zahlungen stattfinden!
Außerdem würde ich davon absehen, irgendwelche abgebuchten Beträge zurück zu holen. Denn damit begehst du einen Vertragsbruch und den wird der "Richter" (wer auch immer sich mit deinem Fall beschäftigen wird) nicht besonders gefallen