@geschest sagte:
Bist du da wirklich sicher? Ich kann mir auch bei gebuchten und bezahlten Tickets Geld wiederholen und seien es nur Steuern. Selbst wenn es nur 12,76 Euro pro Ticket als Beispiel sind, macht das bei 1000 Tickets auch schon was aus. Und den Kunden habe ich als Veranstalter ja die Reise abgesagt. Wer weiß, wie hoch die Stornierungskosten im Hotel waren. Lagen die nicht bei 100 Prozent (wovon ich nocht ausgehe), dann spart der Veranstalter auch hiet Geld ein.
Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht widersprechen.. ich persönlich wäre einfach nur vorsichtig mit so einer Aussage, wenn der Veranstalter offiziell die Reise storniert hat. Ich weiß auch nicht, wie die Insolvenzversicherung das handhabt.
Also ich hab ja diese Info bekommen:
unden von Thomas Cook oder den dazugehörigen Reiseveranstaltern (z.B. "Neckermann", "Bucher Reisen - Last Minute", "Öger Tours"), die einen Flug mit Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) oder Austrian Airlines (OS) gebucht haben, werden auf diesen Flügen wie gewohnt akzeptiert. Zwischen diesen Passagieren und Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) bzw. Austrian Airlines (OS) besteht ein direktes Vertragsverhältnis. Dies gilt für alle gebuchten LH/LX/OS-Hin- und LH/LX/OS-Rückflüge.
Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Reiseveranstalter bzw. an das buchende Reisebüro.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freuen uns, Sie demnächst an Bord eines Fluges der Deutschen Lufthansa begrüßen zu dürfen.
Da ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und Gast besteht, kann doch der RV nicht ohne Zustimmung des Gastes die Buchung stornieren oder??????