@sabsie4517 sagte:
Also ich hab ja diese Info bekommen:
unden von Thomas Cook oder den dazugehörigen Reiseveranstaltern (z.B. "Neckermann", "Bucher Reisen - Last Minute", "Öger Tours"), die einen Flug mit Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) oder Austrian Airlines (OS) gebucht haben, werden auf diesen Flügen wie gewohnt akzeptiert. Zwischen diesen Passagieren und Lufthansa (LH), Swiss Airlines (LX) bzw. Austrian Airlines (OS) besteht ein direktes Vertragsverhältnis. Dies gilt für alle gebuchten LH/LX/OS-Hin- und LH/LX/OS-Rückflüge.
Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren Reiseveranstalter bzw. an das buchende Reisebüro.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freuen uns, Sie demnächst an Bord eines Fluges der Deutschen Lufthansa begrüßen zu dürfen.
Da ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und Gast besteht, kann doch der RV nicht ohne Zustimmung des Gastes die Buchung stornieren oder??????
Thomas Cook hat doch die Reisen anfangs für Montag und Dienstag auch abgesagt, da bedarf es keiner Zustimmung.
Der RV hat die Reise komplett abgesagt, die ganze Reise inklusive aller Teilleistungen. Dazu gehört auch der Flug. Das ganze geht sehr ins Rechtliche, ich kann und will da keine verbindliche Auskunft geben. Natürich besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der Airline, die Beförderung. Aber hast du den Flug direkt gebucht und bezahlt oder war es der RV? Hat er dir diesen eingebucht und ihn für dich bezahlt?
Wie bereits gesagt, ich weiß es nicht genau genug, um verbindlich zu antworten, ich würde mir nur diese Fragen stellen, bevor ich in den Flieger steige.