Zahlungen, die mit Kreditkarte beglichen wurden, kann man bei fehlender Leistung zurückbuchen lassen, das hat nicht mit den Gründen dafür wie Insolvenz oder ähnlichem zu tun. Die Kreditkartengesellschaft benötigt für solch ein "Chargeback" allerdings eine offizielle Leistungsabsage, dass der Flug/die Reise nicht stattgefunden hat.
Dazu muss die Leistung aber erst einmal "fehlen", so dass dies zu beantragen vor der Reise keinen Sinn macht.
Siehe dazu viele Beiträge bei der Germania-Pleite.
Sind Flüge mit Ryanair/Lauda/Easyjet mit betroffen und kann man dort einen Online-Checkin machen, wird dieser Flug (und der Rückflug) fast immer stattfinden, da Onlinecheckin bei diesen Airlines erst nach vollständiger Bezahlung möglich ist. Bei Linienflügen auch denkbar..
Bei Package-Reisen (indi oder X-Kürzel) könnte ich mir bei den Flügen ähnliches vorstellen, da die Flüge dort sofort nach der Buchung vom Veranstalter bezahlt werden (daher auch die 100% Stornokosten, wenn man diese Flüge umbuchen will).
Vielleicht kann dazu noch jemand genaueres erzählen, der Zugang zu den Buchungsdetails der Veranstalter hat.