• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1596641328676

    Nein, sanne678 - für Erstattungen bei Absage ist der Zahlungsempfänger zuständig - also der Veranstalter. Da kann der auch nicht "zurückverweisen", das gilt nur für Sachverhalte vor der Reise.

    Wenn ich mich richtig erinnere, wartet piluvi bereits seit April - seither sind Erstattungen erfolgt, eine Nachfrage ob alles tutti ist halte ich für durchaus angebracht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
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    geschrieben 1596644245506

    okay,das wusste ,Ich nicht, weil man immer wieder hört, dass die Veranstalter gerade jetzt ,auf die Buchungsstelle verweisen.

    Danke für die Info und natürlich ist das zu lange .

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1596651882923

    @sanne678

    Wie gesagt - vor der Reise ist der Vermittler der Ansprechpartner, daher auch die Gebetsmühlen artige Wiederholung ... :wink:

    Während oder nach der Reise oder bei einer erfolgten Absage ist es der Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1596656820722 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Wäre ja noch schöner, wenn ein Reisebüro seine Arbeit ordentlich verrichtet, die dafür erhaltene Provision zurückzahlt und zusätzlich noch mehr Aufwand aufgebürdet bekommt .... :wink:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • bilaljoshuar
    Dabei seit: 1422144000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1596689393813 , zuletzt editiert von bilaljoshuar

    Guten Morgen,

    ich fliege morgen nach Kreta, es gab letzte Woche nochmals eine Hotelumbuchung, da das alte Hotel aufgrund von Corona geschlossen hat.

    ITS hat mir seit gestern 3 x Reiseunterlagen per E-Mail zukommen lassen, und ich sehe beim besten Willen keinen Unterschied zwischen diesen 3. Haben alle Reiseunterlagen noch ihre Gültigkeit?

    Viele Grüße

    Joshua

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1596691982092

    Wenn tatsächlich alle identisch sein sollten sehe ich da keinen Unterschied. Allerdings: warum sollte man dir mehrmals Unterlagen zuschicken wenn es keine Abweichungen gibt ? Letztendlich kann das aber nur beurteilen wer die Unterlagen gesehen hat. Üblicherweise hat rechtlich die letzte Ausfertigung eines Vertrages ihre Gültigkeit.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • OliverQ121171
    Dabei seit: 1459641600000
    Beiträge: 458
    geschrieben 1596710177359

    Der Krug ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Gerade durch Zufall diesen Artikel zu Umbuchungsmöglichkeiten FTI sowie DER-Touristik

    gefunden. Finde ich eine entspannte Sache

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
  • Franky140870
    Dabei seit: 1475193600000
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    geschrieben 1597075489864

    Hallo an euch allen

    habe so eben meine Reiseunterlagen für meinen Urlaub vom 9.9.2020 bis 30.09.2020 nach Bulgarien bekommen, ich habe mich natürlich gefreut , der sollte 3 wochen also 21 tage gehn.

    Bis ich bemerkt habe , dass der Veranstalter ITS einfach meine Reise ohne mich vorher darüber zu informieren um 3 tage verkürzt hat vom 9.9.2020 bis 27.09.2020.

    Meine frage ich habe 21 tage bezahlt und die Reise geht jetzt nur noch 18 tage, bekomme ich von HC einen ausgleich zurück erstattet, oder wie funktioniert das jetzt? Kenne mich mit so etwas nicht aus da mir so was noch nie passiert ist bis jetzt.

    Bin natürlich sauer über die unfreiwillige Verkürzung meines Urlaubs und will halt für die 3 tage die mir unfreiwillig abgezogen worden sind eine Entschädigung bzw eine Rückerstattung.

    Kennt sich da jemand mit aus? Will nicht gleich zum Anwalt rennen wegen der 3 tage, oder weiß jemand ob mir HC entgegenkommt?

    würde mich diesbezüglich über eine Antwort freuen

    Mit freundlichen Grüßen Frank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597086027808

    @Franky140870

    Eine Reisepreisminderung kannst du nur beim Zahlungsempfänger geltend machen - also vermutlich scheidet HC als Adressat deiner Forderung aus.

    Da sich die Reisedauer verändert hat steht dir auch der Weg der Kündigung offen.

    Schau mal in den SV zu den Unterlagen. Gewöhnlich wird auf die Änderung mindestens in einem Begleitschreiben eingegangen und eine Info zu den neuen Vertragsbedingungen mitgeliefert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1597086723408

    Unlängst schrieb eine Userin: warum sollte man alles lesen was der VA mitteilt.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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