• Miezekatz55
    Dabei seit: 02.10.2017
    Beiträge: 10
    geschrieben am 05.10.2017 um 06:53 , zuletzt editiert von Miezekatz55

    @vonschmeling

    "Nein, der zahlt nur einmal - an den Leistungsträger"

    Sorry, ich raffe es leider immer noch nicht. .. wenn ich zwei mal bezahle ( im Vorfeld und vor Ort - gesetzt den Fall es geht nicht anders) muss mir und allen anderen, die es genau so gemacht haben , doch irgendwer das doppelte zurückzahlen. .. Wer denn nun?

  • alter-sack103
    Dabei seit: 02.10.2010
    Beiträge: 5
    geschrieben am 05.10.2017 um 07:07

    @Miezekatz55 sagte:

    @vonschmeling

    Wenn doppelt zurück gezahlt würde, wäre die Reise umsonst gewesen. Einmal bezahlen muss man die Reise schon. Die Zahlungen vor Ort werden von der Generali auf Antrag erstattet

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.984
    geschrieben am 05.10.2017 um 07:16 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Richtig, noch besser: Vom Hotelier vor der Abreise.

    @ulca

    Bleib zuversichtlich. Die 70% sind genauso "sicher", wie die 100 ... das Geld ist ja nicht weg und steht dir zu falls eine Absicherung fehlschlägt.

    30% für keine Reise sind meiner unmaßgeblichen Ansicht nach ein schlechter Deal!

    Letztlich brauchst du - wie schon gelegentlich mal erwähnt ... - auch gar nicht zu stornieren, weil soweit noch kein zu stornierender Reisevertrag zustandegekommen ist.

    Eine Stornierung ist in fast allen Fällen als gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen zu betrachten. Man bezahlt quasi für nichts - ein Lehrgeld, das man nicht freimütig ausgeben sollte.

    Anders verhält sich das mit einer Anfechtung durch Kündigung. Diese empfiehlt sich für die JT Kunden, die keinen gültigen Reisevertrag (=keinen Sicherungsschein) erhalten und jedes Vertrauen in das Unternehmen verloren haben.

    Ich hab zwar weder eine Glaskugel noch einen Dreifuß, erlaube mir trotzdem eine gewisse Zuversicht, dass sich in Sachen pinke Reisen noch alles zum Guten wendet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Votumm
    Dabei seit: 19.05.2012
    Beiträge: 15
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:15

    @Votumm sagte:

    NEUIGKEITEN,

    HIER AUF TENERIFFA SIND VIELE BETROFFENE DIE DAS HOTEL NOCHMAL BEZAHLEN MUSSTTEN.

    ALLE HABEN IHR GELD ERSTATTET BEKOMMEN VOM HOTEL. WIR NICHT WEIL WIR ÜBER HOLIDAY CHECK GEBUCHT HABEN.

    HOLIDAYCHECK IST NICHT BEREIT MIT DEM HOTEL IN KONTAKT ZU TRETEN.

    DAS IST EINE SEHR SCHWACHE LEISTUNG.

    WIR WERDEN DARAUS UNSERE SCHRITTE ZIEHEN.

    WIRKLICH TRAURIG.

  • Domino27
    Dabei seit: 24.05.2009
    Beiträge: 2.737
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:22

    @Votumm

    Dann klär das doch direkt mit Holidaycheck. Macht sicher mehr Sinn als hier mehrfach im Forum substanzlos rumzubrüllen.

    Es handelt sich bestimmt um ein Mißverständnis. Welches Interesse sollte Holidaycheck denn haben seine Kunden im Regen stehen zu lassen?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • Mr.Luke
    Dabei seit: 04.10.2017
    Beiträge: 3
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:25

    Ich habe nun per Einschreiben die Reise ab dem 9.10. bei Reisegarant gekündigt. Meine Begründung ist eine e-mail vom Hotel, in der sie mir mitgeteilt haben, dass das Zimmer ohne mein Zutun storniert wurde. Damit fehlt doch ein wesentlicher Teil des Vertrages und ich kann kündigen, oder???

    Ich finde leider nichts offizielles dazu und telefonisch erreiche ich niemanden. Kann mir jemand bitte weiterhelfen? Werde ich den Betrag erstattet bekommen oder muss ich auf gut Glück eine Reise mit storniertem Hotel antreten?

  • AngeloRomeo
    Dabei seit: 05.10.2017
    Beiträge: 6
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:45

    Hallo zusammen,

    wie viele bin auch ich von der Insolvenz betroffen.

    Wir wuerden am 13.10 nach Ägypten verreisen. Leider kann und weder die Airline (Corendon) noch das Hotel (Jaz Aquaviva) Auskunft geben. Die Airline möchte nur dem Veranstalter Auskunft geben und das Hotel sieht keine genauen Daten ein.

    Sicherungschein und Kostenuebernaehmeerklaerung habe ich.

    Nun weiß ich leider so garnicht was ich unternehmen soll/kann. Der Flug geht ab Dresden was fuer mich eine 3 Stunden fahrt bedeutet. Hier mal eben auf Verdacht losfahren ist suboptimal fuer mich. Genauso auf gut Glueck Einchecken. Leider hat nicht jeder so einfach das Geld parat um hier in Vorkasse zu treten. Jemand irgendwelche Tipps was ich machen soll?

  • alter-sack103
    Dabei seit: 02.10.2010
    Beiträge: 5
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:48

    @Mr.Luke

    Reisegarant ist der falsche Ansprechpartner. Die Kündigung muss an den Vermittler der Reise gestellt werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.984
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:49

    @Mr.Luke

    Du solltest dich auf jedenfall mit dem Vermittler deiner Reise in Verbindung setzen, diese Auskunft aus dem Hotel ist nicht verbindlich.

    Da mittels Kostenübernahmezusage deine Reise am Datum 9.10. an sich in trockenen Tüchern sein sollte wird dein Anliegen wahrscheinlich als Stornierung betrachtet die entsprechenden Ansprüche an dich gerichtet.

    Für Stornokosten kommt der Versicherer nicht auf, offengestanden halte ich die Aktion daher für strategisch außerordentlich unklug.

    Dein Vertragspartner ist nun mal der Vermittler und nicht der Hotelier. Somit reicht die vage Aussage dessen, dein Zimmer stehe nicht mehr zur Verfügung, bei weitem nicht aus um einen Rücktritt ohne Kompesationsansprüche zu erklären.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • BesorgterUrlauber
    Dabei seit: 04.10.2017
    Beiträge: 29
    geschrieben am 05.10.2017 um 08:51

    Kannst du nicht bei der Fluggesellschaft bereits online einchecken, wenn du am 13.10. fliegst?

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