• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1165480607000

    @'Chiara Saluta' sagte:

    Auf Nachfrage des Kunden ist das Reisebüro verpflichtet den günstigsten Preis zu nennen ( aus dem Angebot seiner Veranstalter ), andernfalls kann es in Regress genommen werden.

    Kleine Korrektur:...

    "Auf Nachfrage des Kunden [nach dem günstigsten Preis nach X zum Datum Y] ist das Reisebüro verpflichtet, den günstigsten Preis zu nennen..."

    aber nicht aus SEINEM Angebot, sondern aus dem GESAMTEN Angebot am Reisemarkt!

    Somit kann ich jedem Reisebüro nur abraten, auf eine solche Aufforderung hin eine Reise zu buchen. Denn da hat Chiara völlig Recht: wenn jemand nach einer bestimmten Leistung (=günstigster Preis) verlangt, ist jeder Fachmann/-frau von den geltenden Gesetzen her verpflichtet, entweder diese Forderung zu erfüllen oder abzulehnen.

    Und da ein Reisevertrag im Sinne des Gesetzes als Werkvertrag gilt (= Erfüllung des Werks durch Vollendung = Rückkehr aus dem Urlaub), ist dieses Werk nicht teilbar: Fliegen ja, aber halt nicht zum günstigsten Preis, wie gewünscht...

    Gruß

    Peter

  • maus333
    Dabei seit: 1120521600000
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    geschrieben 1165691595000

    @ mosaik

    Und wie soll ein RB die Preise und die Verfügbarkeit der VA raus bekommen die er nicht bucht. Da setzt sich doch keiner vor das Internet um dann zu sagen:"Am günstigsten ist es bei ALL aber den VA kann ich nicht buchen"

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1165714410000

    Eine deutsche Apotheke ist auch gesetzlich dazu verpflichtet, dem Patienten auf Anfrage das günstigste Medikament über die Theke zu schieben, Re-Import oder Generika... ist mir noch nie passiert. Wer uninformiert in die Apotheke geht, zahlt drauf.

    Nette Geste, aber RB-Inhaber und -Mitarbeiter sind rhetorisch ebenso gewandt wie Apotheker.

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