@'Chiara Saluta' sagte:
Auf Nachfrage des Kunden ist das Reisebüro verpflichtet den günstigsten Preis zu nennen ( aus dem Angebot seiner Veranstalter ), andernfalls kann es in Regress genommen werden.
Kleine Korrektur:...
"Auf Nachfrage des Kunden [nach dem günstigsten Preis nach X zum Datum Y] ist das Reisebüro verpflichtet, den günstigsten Preis zu nennen..."
aber nicht aus SEINEM Angebot, sondern aus dem GESAMTEN Angebot am Reisemarkt!
Somit kann ich jedem Reisebüro nur abraten, auf eine solche Aufforderung hin eine Reise zu buchen. Denn da hat Chiara völlig Recht: wenn jemand nach einer bestimmten Leistung (=günstigster Preis) verlangt, ist jeder Fachmann/-frau von den geltenden Gesetzen her verpflichtet, entweder diese Forderung zu erfüllen oder abzulehnen.
Und da ein Reisevertrag im Sinne des Gesetzes als Werkvertrag gilt (= Erfüllung des Werks durch Vollendung = Rückkehr aus dem Urlaub), ist dieses Werk nicht teilbar: Fliegen ja, aber halt nicht zum günstigsten Preis, wie gewünscht...
Gruß
Peter