Zitat: Jan Lüghausen: 09.Februar 2016
Ich habe jetzt auch Mahnbescheid gegen MediWelt Reisen GmbH i.L. beantragt, ob ich mein Geld dadurch schneller bekomme oder nicht, ist ein anderes Thema. Wenn MediWelt Reisen i.L. den Mahnbescheid ablehnt, dann haben sie ein juristisches Problem. Ich habe schriftlich eine Reisebestätigung und eine Reiseabsage, kann ebenfalls nachweisen, dass ich auf das MediWelt Reisen-Konto Anzahlung und Restzahlung überwiesen habe. Ob wir mit Vollstreckungsbescheid Geld bekommen oder ob diese Ansprüche dann schnell befriedigt werden, kommt auf den Versuch an. Das Geld ist es mir jedenfalls wert, richtig Stress zu schieben.
Was treibt das Unternehmen uns so hinzuhalten? Ich habe das Gefühl, rein subjektiv, sie gewinnen einfach Zeit. Wie schwer kann es sein, den aktuellen Kontostand und die Zahl der offenen Forderungen mittels einer Excelliste gegenüberzustellen? Und da es eine GmbH ist, warum melden die nicht im eigenen Interesse Insolvenz an? Da haftet doch wahrscheinlich niemand persönlich, ausser das der Versicherer nun das Problem hat. Wahrscheinlich zuviel Verschwörungstheorie, aber die unverschämte Art von MediWelt Reisen mit seinen ehemaligen Kunden nicht oder nur notfalls zu kommunizieren, macht mich einfach nur wütend.
Zitat Ende
Ende des Zitates Jan Lüghausen vom09.02.2016 / 11:28
Hier eine Kolumne zu diesem Beitrag
er Beitrag ist emotional verfasst und ich versuche es einmal mit rein sachlichen Ergänzungen.
1. Thema Mahnbescheid:
Mediwelt kann den Mahnbescheid nicht ablehnen, sondernnur gegen diesen Widerspruch einlegen und muss das nicht einmal begründen.Sofern Du im Antrag zum Mahnbescheid vorbestimmt hast, dass für diesen Fall Klage vor dem Amtsgericht Esssen erhoben wird, dann bekommst Du Post vom Amtsgericht an Deinem Wohnort, dass Klage erhoben wird, nachdem Du die dann in diesem Schreiben benannten Gerichtskosten an das Gericht gezahlt hast.
Solltest Du nicht zahlen, bzw. die Klageerhebung garnicht erst beantragt haben, dann endet das Thema Mahnbescheid an dieser Stelle ohne weitere Konsequenzen für Dich und für Mediwelt.
Sollte Mediwelt die Widerspruchsfrist versäumen, dann wird daraus einrechtskräftiger Titel für Dich, aber mit dieser Variante solltest Du nichtrechnen.
2. Warum melden die nicht einfach Insolvenz an?
Im Bundesanzeiger (Unternehmensregister) kannst Du das GmbH-Stammkapital vonMediwelt sehen, 200.000 Euro. Die gehen dann mit in die Insolvenzmasse. WürdestDu Insolvenz anmelden, wenn Du eine GmbH mit dieser Summe als Stammkapitalabwickeln wolltest.
Und dann noch die Frage: Was hätte Mediwelt davon, wenn Du im Fall von Insolvenz vom Insolvenzversicherer entschädigt wirst? Wo also sollte seitens Mediwelt ein Interesse am Insolvenzantrag liegen?
3.- Verschwörungstheorie hin und her
Die Art und Weise der Durchführung einer Liquidation ist in Gesetzen geregelt und hierzu ganz kurze (also unvollständige) Anmerkungen.
Mit Veröffentlichung der Liquidation begann am 14.12.2015 die einjährige Sperrfrist für die 200.000 € Stammkapital der GmbH. Das beedeutet, in dieser Zeit dürfen aus dem Stammkapital nur Gläubiger befriedigt werden, für die Gesellschafter von Mediwelt gilt die Sperrfrist.
Das ändert sich am 14.12.2016. Dann dürfen die Gesellschafter über das Stammkapital verfügen und auch beim Registergericht Esssen die Löschung der GmbH beantragen. Stimmt das Registergericht nach Prüfung der Löschung zu, hört Mediwelt auf als juristische Person zu existieren und entfällt somit juristisch als Schuldner und kann auch nicht mehr verklagt werden.
Die Reiseinsolvenzversicherung würde nur im Fall von Insolvenz zahlen. Eine Insolvenz kannst Du ebenfalls im Unternehmensregister nachlesen, sofern es diese gibt oder noch geben wird, oder auch nicht.
Ich darf noch empfehlen das Unternehmensregister nach den beiden Firmen
Maximus Travel GmbH'' und ''Labada Travel GmbH'' zu suchen (Du musst bei der Suche dort unbedingt einen Haken setzen bei ''auch erloschene Firmen suchen). Du wirst erstaunt sein, welche bekannten Namen da alles auftauchen.
Beste Grüße Halett