@halett
Schon vor Wochen wurde hier die Frage hinsichtlich der Gläubigersicherung im Falle einer Vermögenlsosigkeit beantwortet, ich empfehle dir mal die Lektüre der §§651 bevor du hier solche Schoten rauhaust. Selbstverständlich können die Inhaber eines Sicherungsscheines den Versicherer auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit in Anspruch nehmen.
Zusätzlich scheinst du dich auch nicht ausreichend in die InsO vertieft zu haben, da hat dankenswerter Weise _burton korrigiert: Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten ist auf natürliche Personen begrenzt.
Domino nennt dein Tun - von einigen zwar aushäusig gefeiert!? - "Userverunsicherung", und das trifft auf zumindest deine letzten 3 Beiträge leider zu.
Ich bekannte mich gestern dazu, dass mich dieses Verhalten tatsächlich nervt und diese ganzen Recherchen über regelmäßige Liquidationen und Neugründungen keinerlei rechtliche Relevanz für die Causa MediWelt haben (zumindest soweit keine zivilrechtliche und nicht auf der Ebene der betroffenen Verbraucher) und wiederhole das heute. Sobald man - auch niederschwellig! - Ratschläge zu einem mit Kosten verbundenen Handeln gibt, sollte man hinsichtlich der Thematik schon bombenfest im Sattel sitzen.
@Lothar
Du musst evtl. leider recherchieren, wer wann einen Mahnbescheid erwirkt haben wollte und die betreffenden User direkt ansprechen. Rein gefühlsmäßig (bei einem nicht sehr ausgeprägten Zeitgefühl!) glaube ich nicht, dass da schon Ergebnisse vorliegen können.
Behauptungen bereits entschädigt worden zu sein gab´s ja schon reichlich, allein erwiesen sich diese Meldungen bislang allesamt als Enten.
Meiner Meinung nach kannst du dir übrigens erhobenen Hauptes jederzeit Änderungen deiner Ansichten erlauben - insbesondere wenn du neue Erkenntnisse gewonnen hast.
Allerdings halte ich an meinem Rat fest, dir vor jedweden rechtlichen Schritten eine fachliche Beratung zu gönnen ...