@holginho und @mam62
ich muss einzeln antworten: Persönlichkeitsrechte
Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Ihr die Nennung von Daten aus einem öffentlichem und damit für jedermann einsehbarem Register eines Amtsgerichtes für ''Verletzung von Persönlichkeitsrechten'' anseht.
Hier sehe ich Euch in der Rolle der Lernenden und halte Eure Belehrungen für nicht angebracht und Ihr solltet dazu vielleicht das Bundesverfassungsgericht anrufen.
@stipser
Im Widerspruchsbescheid des Mahngerichtes steht mehr, als von Dir pupliziert:
Z.B. Widerspruch gegen die gesamte Forderung ? Begründet oder nicht ? Wurde durch Dich das streitige Verfahren beantragt oder nicht ?
Deine Aussage ist mit allein Deiner bisherigen Bekanntgabe nicht in seiner rechtlichen Wirksamkeit zu beurteilen.
@ahotep
''Abgewiesen wird nicht seitens des Schuldners, sondern durch das Gericht'',
das ist nun aber leider wirklich absolut völlig verkehrt und juristisch anders geregelt:
Der Mahnbescheid ergeht an Mediwelt und die können Widerspruch einlegen ohne diesen begründen zu müssen, das ist Gesetz und das Gericht greift in dieser Phase noch garnicht ein.
Erst wenn der Gläubiger den Widerspruchsbescheid des Amtsgerichtes erhält, kann er es darauf beruhen lassen (dann hat sich alles erledigt) oder er reicht Klage ein.
Wenn er schlau war, tat er dies gleich innerhalb des Antrages zum Mahnbescheid für den Fall des Widerspruchs. Dann brauch er nur noch die im Widerspruchsbescheid genannte Gerichtgebühr zahlen und die Klageschrift beim AG Essen einreichen.
Es ist mit Einsicht und sofortiger Zahlung seitens Mediwelt zu rechnen, im Ergebnis bisher erfolgter Zahlungen in solchen Fällen, kann davon ausgegangen werden.
Lieber Ahotep,
natürlich ist es eine schwere Aufgabe, zu entscheiden, was ins Forum gehört oder gelöscht werden soll.
Wenn Du den Geschädigten aber wirklich helfen möchtest, wäre es von Vorteil, sachliche Darstellungen in der Verfahrensabwicklung dieser Streitigkeit allen Teilnehmern zugänglich zu lassen.
Bei allen Emotionen der Geschädigten ist nur zu sagen, sie wären alle schon viel weiter, hätten sie bereits sofort nach Bekannwerden des Liquidationsbeschlusses am 17.11.2015 mit juristischen Schritten geantwortet.
Das soll nicht diejenigen, die das bisher nicht taten in schlechtes Licht rücken, aber sie wären mit einem solchen Schritt besser beraten gewesen, können es aber auch immer noch tun, solange es nicht zu spät ist.