zu PS:
Selbstverständlich! ...und gleiches gilt für jedes andere positive feedback!
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Aber sicher. Das versteht sich von selbst.
Gegen den Mahnbescheid hat der gesetzliche Vertreter des Antragsgegners Widerspruch erhoben.
Der Widerspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch
Der Widerspruch enthält folgende Angaben zum Antragsgegner:
Liquidator..........
Der Widerspruch enthält keine Begründung
Genau so War mein schreiben vom Amtsgericht
@stipser Hallo und herzlich Willkommen im Forum .
Der Widerspruch zu einen MB ist m. M. n. nichts ungewöhnliches. Egal wie berechtigt und korrekt dargelegt die Forderungen eines Gläubigers sind. Das kommt einem zwar merkwürdig vor, wer bekommt schon gerne Widerspruch wenn er doch nur seine nachweisbaren Vorderungen geltent macht, ist aber soweit ich weiss gesetzeskonform. Kann man vielleicht am ehesten aus Schludnersicht unter dem Aspekt "Zeit gewinnen" verstehen. Ist jetzt von mir nicht böse oder hetzerisch gemeint.
Aus dem Widerspruch sind m. M. n. keine Rückschlüsse auf: "die wollen nicht zahlen, wir sehen unser Geld nie wieder...", Zahlungsunfähigkeit oder bevorstehender Insolvenz zu ziehen.
Wichtiger ist jetzt die weitere Vorgehensweise. Wenn man das denn möchte; aber "wer a sagt sollte auch b sagen", finde ich, und zwar in der Form einer gesetzeskonformen Klageschrift die dann beim Amtsgericht einzureichen ist. Davon sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. "Hilfestellungen" zur gesetzeskonformen Klageschrift gibt es glaube ich auch ohne RA.
@ all
Leider ging es ab S.162 nach dem Beitrag wo die Mail Adr. eines MW Mitarbeiters stand ja wieder "ordentlich zur Sache". Sehr schade, aber dieser erneute "Stein des Anstoßes" hat m. M. n. sehr deutlich seinen Ursprung im Beitrag von S.127 wo sich ein RA als "unser" Ansprechpartner dargestellte, der jetzt wie ich selber erfahren musste mit den Betroffenen nichts mehr zu tun haben möchte.
Mitgeteilt Termine über die Eröffnungsbilanz im Februar, dann am 10. oder 11. März oder Äußerungen wie:"... Für weitere Rückfragen stehe ich den Betroffenen gerne zur Verfügung...". Alles sehr fraglich bzw. nicht eingetroffen. Da sollen wir Gläubiger nicht verunsichert sein und an weitere Versprechen glauben??
Das m. M. n. Schlimme daran aber ist, dass dieser offensichtlich gegen Forenregel verstoßende, von Betroffenen kritisierte und sogar als "nicht verifiziert" gemeldete Beitrag, trotzdem von "HC geduldet" wurde und anscheinend stehen blieb weil nicht Betroffene es so wollten und befürworteten. Warum? Hätten diese nicht Betroffenen auch so reagiert wenn ein RA eines Gläubigers das Forum in der Art genutzt hätte um "Werbung" für ein ger. Mahlnverfahren zu machen und seine Kanzlei Kontaktdaten darunter gesetzt hätte?
Meiner Meinung nach war dieser Beitrag S.127 eine gelungene "PR Aktion von und für MW" mit dem Zweck zu beruhigen, hinzuhalten und Gläubiger von einem ger. Mahnverfahren abzuhalten und das mit "freundlicher Unterstützung" vom.... "HC-Forum".
Mehrwert für uns Gläubiger?
Erneuter aber vermeidbarer Frust plus Verunsicherung für uns Gläubiger? Ich glaube ja.
Aber vielleicht ein Mehrwert für MW! Siehe mein Beitrag auf S.145 oben. Eine "Gläubiger Verunsicherung" folgte dann m. M. n. direkt darunter.
So und nun darf gerne "gezetert" werden. Meinetwegen auch mit versucher Diffamierung der Tintenfisch-Gattin.
VG von der stolzen Ehefrau des freiwilligen Ex-Forenmitglied's octopus_nrw
Hört auf euch gegeseitig an den Hals zugehen !
Lasst euch eine Gerichtskosten zusage von eure RV gegen und lass es zur Verhanlung kommen, ich habe eine Gerichtskosten übernahme zusage von meine RV. Ich ziehe es bis zu schluss durch
Hallo,
wenn MediWelt jetzt allen ger. Mahnverfahren widerspricht wird es wohl eine Flut von
Klageschrift und Gerichtsverhandlungen geben. Bei Widerspruch kommt es autom. zu einem streittigen Verfahren, wenn das Kreuz im Mahnverfahren richtig gesetzt wurde.
Ich kann deiner Argumentation nicht folgen.
Zum einen erscheint es mir außerordentlich erwähnenswert, was seinerzeit den Vorstoß des Anwalts bewirkte. Da gab´s eine schiere Hysterie und Aufrufe zur massenhaften Anzeige, reihenweise nachweislich falsche Erfolgsmeldungen und kaum verbrämte Unterstellungen von Straftaten. Also wurde - deiner Ansicht nach!- ein namhafter Anwalt für eine "PR Aktion" gewonnen und sollten mit einem gefaketen Beitrag die erhitzten Gemüter beruhigt werden. Willkommen in Absurdistan!
Man könnte dich ja höflich eine Skeptikerin nennen, nur passt dazu nicht dein beharrlicher Glaube an die Authentizität der Aussagen von Bier-Steiner und Vorgänger hinsichtlich seiner längst erhaltenen Entschädigung vom Insoversicherer.
Mal im Ernst: Würdest du nach einem solchen Shitstorm auf die überaus geistreiche Idee kommen, für dein Unternehmen/ deine Kanzlei "Werbung" machen zu wollen und zwar exakt am Ort des Geschehens? Was glaubst du passiert in einer Kanzlei, wenn alle naslang Gläubiger eines Klienten anrufen und um "klare Aussagen" zu Terminen ersucht werden? Der Bevollmächtige hat nicht die geringste Verpflichtung derlei Auskünfte zu erteilen und wird sich inzwischen darauf berufen.
Denkst du ebenfalls nicht, HC hat sich parallel zum Hinweis auf die Genehmigungspflicht solcher Beiträge sehr wohl abgesichert betreffend die Authentizität - schon aus reinem Selbstschutz?
Vielleicht solltest du deine Verschwörungstheorien bündeln und dich damit als Drehbuchautorin für einen neuen Tatort bewerben ...
Zwar stimme ich mit dir überein, dass man i.d.R. bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid und berechtigter Forderung (der muss nie begründet sein!) klagen sollte, die Frage ist allerdings, welchen Sinn das gerade hier hat. Ich sehe ehrlich gesagt keinen darin, und das passiert mir eher selten.
Letztlich ist es für mich keine Überraschung, wenn die MediWelt und ihre Bevollmächtigten inzwischen jede zu Gebote stehende Reissleine ziehen und damit die "Zusammenrottungen" in den social media quittieren.
Von wegen "jetzt ist Masse gefragt" - zuviel Glaube an die Macht von Volkes Stimme in so komplexen Sachverhalten kann gelegentlich ganz schön in die Hose gehen.
Ganz ehrlich? M.E. ist hier viel zuviel haarsträubender Mumpitz gepostet worden um noch irgendeine (freiwillige!) Unterstützung seitens der Schuldnerin erwarten zu können.
@Lothar Stange
Ja und? Du solltest davon ausgehen, dass die Schuldnerin ihr Verhalten wohl abgewogen hat ... überleg mal was eine Gleichgültigkeit gegenüber massenhaften (?) Klagen bedeuten könnte?
Abgesehen davon, das eine namhafte Sozietät aus Dssd, keinerlei PR Aktionen bedarf. Sei es zur Beschwichtigung oder Verunsicherung der Gläubiger, noch zu Werbezwecken.
Man verlangte Verifizierung der Zuständigkeit bzw. Echtheit des Anschreibens. Bei den Falschmeldungen der Trolle, tabst man allerdings wie ein Bär in den Honig und erkennt trotz mehrfacher Richtigstellung, diese Falschmeldung nicht.
Einiger User hatten wohl telefonischen Kontakt mit der Kanzlei. Das ein Rechtsanwalt, telefonisch den Gläubigern (hier Gegenseite) nicht immer zur Verfügung steht, ist noch kein negativer Hinweis.
Neben den Gerichtserhandlungen, die man in den Vormittagsstunden zu absolvieren hat, stehen am Nachmittag die Mandantentermine an.
Da wurde telefonisch ein weiterer Name genannt, der nun für die Gläubiger zuständig sei. Prompt wird dieser Name erst mal wieder von unseren Kopierern ergoogelt und die gesamte Vita nebst Mailadresse ins öffentliche Forum gestellt. Das bei diesen Ergebnissen auch Namen und Daten übernommen wurden, die nichts mit Mediwelt zu tun haben, hier Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen verletzt wurden, scheint nicht begreiflich zu sein.
Verunsichert und aufgestachelt werden Gläubiger durch Aktionen, wo alle Registerauszüge und Aktivitäten von aktuellen und ex- GF etc., ergoogelt werden und mit Hingabe, nebst persönlichen Randnotizen, in den Thread gesetzt werden.
Bei allem Verständnis, für das noch ausstehende Geld. So schießen sich einige ins eigene Knie und verzögern die Angelegenheit.
Es können nicht einige vorne im sinkenden Boot das Wasser rausschöpfen, während andere hinten wieder nachkippen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!