Hallo Zenz1860,
Zitat vonschmeling:"... deine Forderungen solltest du daher über die vom Liquidatorbereit gestellte Emailadresse anmelden.
Sofort.
Mehr ist dazu soweit nicht zu schreiben."
Da habe ich dann doch noch eine kleine, vielleicht nicht ganz unwesentliche Ergänzung:
Nach dem Anmelden deiner Forderung solltest du zum Nachweis vom Schuldner eine Empfangsbestätigung über den Eingang deiner angemeldeten Forderungen erhalten.
Dieses geschah in meinem Fall bei MW im ersten und zweiten Anlauf sagen wir mal „eher nicht“. Danach kam dann aber eine, wahrscheinlich automatisch generierte, E-Mail in der Art:
„Sehr geehrte/r xxxx
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens, in dem Sie u.a. die Erstattung der Zahlung auf den Reisepreis fordern.Aufgrund der nicht durchgeführten Reise (xxxxx) werden die von Ihnen an die xxxxx gezahlten Beträge erstattet. Soweit Sie die Reise angezahlt oder schon vollständig bezahlt haben, erhalten Sie diesen Betrag selbstverständlich zurück. Sofern Sie uns Ihre Kontodaten noch nicht mitgeteilt haben, nennen Sie uns Ihre aktuellen Bankdaten mit IBAN und Name der Hausbank, um die Zahlung an Sie vornehmen zu können….“
Das sollte dir als Nachweis deiner angemeldeten Forderungen ausreichen.
Ob MW heute immer noch so eine Antwortmail automatisch schickt weiß ich nicht, wenn nicht einfach dran bleiben und nachharken.
Des Weiteren kannst du dich natürlich, bevorzugt dann wenn du eine RSV ohne SB + Kostendeckungszusagefür so einen "Fall" hast, auch anwaltlich beraten lassen, oder dir die Option des ger. Mahnverfahrens mal überlegen. Denn es ist ja anscheinend nicht allen Mahnbescheiden widersprochen worden.
Aber das o. g. mit dem Nachweis deiner angemeldeten Forderungen ist erstmal wichtiger.
VG