• CaroM HH
    Dabei seit: 1452038400000
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    geschrieben 1458129726000

    Hallo Zenz1860,

    Zitat vonschmeling:"... deine Forderungen solltest du daher über die vom Liquidatorbereit gestellte Emailadresse anmelden.

    Sofort.

    Mehr ist dazu soweit nicht zu schreiben."

    Da habe ich dann doch noch eine kleine, vielleicht nicht ganz unwesentliche Ergänzung:

    Nach dem Anmelden deiner Forderung solltest du zum Nachweis vom Schuldner eine Empfangsbestätigung über den Eingang deiner angemeldeten Forderungen erhalten.

    Dieses geschah in meinem Fall bei MW im ersten und zweiten Anlauf sagen wir mal „eher nicht“. Danach kam dann aber eine, wahrscheinlich automatisch generierte, E-Mail in der Art:

    „Sehr geehrte/r xxxx

    wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens, in dem Sie u.a. die Erstattung der Zahlung auf den Reisepreis fordern.Aufgrund der nicht durchgeführten Reise (xxxxx) werden die von Ihnen an die xxxxx gezahlten Beträge erstattet. Soweit Sie die Reise angezahlt oder schon vollständig bezahlt haben, erhalten Sie diesen Betrag selbstverständlich zurück. Sofern Sie uns Ihre Kontodaten noch nicht mitgeteilt haben, nennen Sie uns Ihre aktuellen Bankdaten mit IBAN und Name der Hausbank, um die Zahlung an Sie vornehmen zu können….“

    Das sollte dir als Nachweis deiner angemeldeten Forderungen ausreichen.

    Ob MW heute immer noch so eine Antwortmail automatisch schickt weiß ich nicht, wenn nicht einfach dran bleiben und nachharken.

    Des Weiteren kannst du dich natürlich, bevorzugt dann wenn du eine RSV ohne SB + Kostendeckungszusagefür so einen "Fall" hast, auch anwaltlich beraten lassen, oder dir die Option des ger. Mahnverfahrens mal überlegen. Denn es ist ja anscheinend nicht allen Mahnbescheiden widersprochen worden.

    Aber das o. g. mit dem Nachweis deiner angemeldeten Forderungen ist erstmal wichtiger.

    VG

  • Zenz1860
    Dabei seit: 1245456000000
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    geschrieben 1458141679000

    Hallo CaroM HH,

    als Erstes sage ich danke, dass du mir so zeitnah eine Antwort hast zukommen lassen.

    Meinen Forderungsanspruch habe ich bereits im Dezember 2015 per Einschreiben zum Ausdruck gebracht (Eimpfangsbestätigung habe ich erhalten). Ich möchte dir aufgrund deiner Antwort noch folgende Frage nachreichen. Gibt es aktuell keine gesetzlichen Fristen die von Liquidator der Mediwelt einzuhalten sind ?

    Oder heißt dies im Umkehrschluss, dass ich ohne die Einleitung eines ger. Mahnverfahrens bzw. anwaltlicher Beratung abwarten muß, bis ich irgend eine Reaktion/Information des Liquidators erhalte (wann dies auch immer sein sollte) ?

    Danke nochmals für deine Hilfestellung.

    Gruß

    Zenz1860

  • Zenz1860
    Dabei seit: 1245456000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1458141830000

    Hallo vonschmeling,

    auch ihnen vielen Dank für ihre zeitnahe und hilfreiche Antwort.

    Gruß

    Zenz1860

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1458169179000

    Ich bin zwar nicht die Caro - aber leider musst du vermutlich abwarten ... natürlich kann nicht unendlich liquidiert werden, jedoch ist der Zeitrahmen für Betroffene offenbar ziemlich strapaziös.

    Möglicherweise musst du trotz Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (das steht dir natürlich frei!) und anwaltlicher Beratung abwarten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • witwe
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    geschrieben 1458210481000

    Ich melde mich auch noch mal zu Wort.

    Ich hatte hier im Forum ja mitgeteilt, das mir mein Anwalt abgeraten hatte, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken.

    Er hatte seine Aussage damit begründet, das es auch mit MB nicht schneller geht und dass das Liquidationsverfahren immmer noch nach den gesetzlichen Regeln läuft.

    Nachdem ich hier nun erfahren hatte, das es bei anderen angeblich doch schneller ging und einige auch mitteilten, das MW aufgrund des MB Rückzahlungen getätigt hat, fragte ich nochmals beim Anwalt nach.

    Seine Antwort *sinngemäss*..... Das sollte ein Geschäft in Liquidation "normalerweise" nicht tun, da es schnell zu einem Schneeballeffekt kommen kann, und im "Normalfall" werden MB's nicht vorrangig abgewickelt.

    Ich könne jetzt ebenso ein MB erwirken. Eine 100%ige Sicherheit auf vorzeitige Rückzahlung ist nicht gegeben. Aber Sorgen das mein Geld verloren ist, brauche ich mir keine zu machen.

    DAS kann er mir 100% versichern......

    lieb grüss

    Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
  • Zenz1860
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    geschrieben 1458214560000

    Hallo "vonschmeling" und "witwe".

    danke für ihre Beiträge hinsichtlich der aktuelle Sachlage.

    Gruß

    Zenz1860

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1458222753000

    Ich sag auch mal herzlichen Dank, witwe ... vielleicht rehabilitiert mich dein ja Bericht beim ein oder andern vom Prädikat "totaler Spinner".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • CaroM HH
    Dabei seit: 1452038400000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1458225405000

    Und ich sage mal herzlichen Glückwunsch zu deinem Rechtsanwalt, Witwe.

    Zitat: „ … dass das Liquidationsverfahren immmer noch nach den gesetzlichen Regeln läuft…“

    Mal abgesehen von der, in meinen Augen, seit dem 14.03.16 abgelaufenen Frist zur Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz. Aber vielleicht hat MW dafür ja eine Verlängerung beantragt, wenn das geht? Was dann aber wiederum für Gläubiger, schätze ich mal, mit weiterem „bitte warten…“ verbunden ist.

    Zitat: „ … Aber Sorgen das mein Geld verloren ist, brauche ich mir keine zu machen. DAS kann er mir 100% versichern......“

    Hast du das schriftlich und haftet er ggf. auch dafür? Z. B. wenn folgendes eintritt:

    MW doch zahlungsunfähig oder insolvent ist? Ach ja dann greift ja Sicherungsschein! Dein RA kennt aber die darin enthaltene „Klausel“: “… Der Versicherer haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag im Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zudem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (01.11.- 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist…“

    Zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinlich aber m. M.n. auch nicht zu 100% auszuschließen.

    Selbst wenn:" im "Normalfall" werden MB's nicht vorrangig abgewickelt..". Hier wurden sie es und die Betroffenen haben ihr Geld zurück. Ich glaube die kümmert der "Normalfall" jetzt nicht mehr.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1458228042000

    @Caro

    Was soll das? Natürlich kennt der Anwalt die Klausel, natürlich hat er Recht, dass im Normalfall nicht vorrangig ausgezahlt wird und gibt kein Anwalt schriftliche Garantien.

    Ein tadellos professionelles Vorgehen also, allein du meinst auch das in den Schmutz ziehen zu müssen? Soviel zu "wir wollen uns gegenseitig unterstützen".

    Sorry, aber ich finde so ein Verhalten unterirdisch oder sagen wir doch gleich asozial.

    Du machst hier gerne mal einen auf Moralapostel und gibst dich besorgt hinsichtlich der Öffentlichkeit, denk mal über deine Glaubwürdigkeit nach bevor du solch alberne Klatschen veröffentlichst!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • CaroM HH
    Dabei seit: 1452038400000
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    geschrieben 1458232774000

    @vonschmeling

    Ich habe geschrieben:“ Dein RA kennt aber die darin enthaltene „Klausel““ also gar nichts anderes behauptet.

    Habe auch nicht behauptet „der“ oder irgendein RA hat unrecht das im „Normalfall“, was auch immer das sein mag, nicht vorrangig ausgezahlt wird sondern nur erwähnt der dieser „Normalfall“ hier anscheinend kein in „Stein gemeißeltes Gesetz“ ist oder zumindest nicht umgesetzt wurde.

    Des Weiteren habe ich keinem Anwalt hier ein „unprofessionelles“ Verhalten unterstellt, „Hast Du das schriftlich und haftet er ggf. auch dafür?“ war eine rhetorische Frage!

    Der eine RA rät seinem Mandanten zum MB, der andere nicht. In meinen Augen reine Ermessens Sache des jeweiligen Juristen. Ich maße mir deshalb nicht an den einen als unprofessionell und den anderen als professionell hinzustellen. Meine Schwägerin hat da aus ihrer beruflichen Sicht sicher eine ganz andere Meinung zu, aber die würde ich hier nie öffentlich kundtun.

    Habe ich auf dir „rumgehackt“ als du, die sich sonst als so "professionell" hinstellt, mit folgender Äußerung: „…deine Forderungen solltest du daher über die vom Liquidator bereitgestellte Email adresse anmelden. Sofort. Mehr ist dazu soweit nicht zu schreiben.“ m. M. n. versäumt hast darauf hinzuweisen das es mit dem Anmelden eben nicht getan ist und man auch eine „Empfangsbestätigung“ braucht da man sich sonst die reine Anmeldung ggf. auch in die Haare schmieren kann? Nö, hab ich nicht sondern eine Ergänzung geschrieben. Das war für mich eine Unterstützung für „Hilfe-Suchende“, die sich meiner Erfahrung nach hier aber mittlerweile überwiegend auf die „PN Schiene“ und E-Mail verlagert hat. Nicht erst seit „gestern“. Schreibt ja kaum noch ein Betroffener öffentlich im MW Thread.

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