@Caro
Vielleicht sind unsere Auffassungen von asozialem Verhalten etwas unterschiedlich, ganz sicher aber bist du wenig informiert über die spezifischen Eigenschaften, die aus einem aufmüpfigen User einen Troll werden lassen.
Zu deinem Zitat (übrigens wurde dieser Beitrag gelöscht, weil er dem geforderten Respekt widerspricht) - natürlich erinnere ich mich! Allerdings wird man mit einer respektlosen Bemerkung noch nicht zum Troll. Übrigens ist Troll neutrum, es gibt keine Unterscheidung des Genders.
Bedauerlicher Weise scheint hier sich hier ein Grüppchen gebildet zu haben, das wenig bis gar nicht in der Lage ist zwischen Verfassern und Inhalten zu differenzieren.
Wie sonst könnte man erklären, dass beharrlich (sicherlich aus gutem Grund gelöschten!) Diffamierungen, Falschmeldungen und tatsächlichen Manipulationen nachgetrauert wird, ja diese Beiträge via PN angedient werden???
Wenn so eine Figur auf die Tribüne gesetzt wird kann sie sich der breiten posthumen Zustimmung gewiss sein, wurde vertrieben und gemobbed. Hingegen müssen sich User, die weit überwiegend sachliche Informationen zur Thematik beitragen, als Spinner und Lügner bezeichnen lassen, allein weil die Informationen nicht zur allgemeinen Empörung passen bzw. das konzertierte Wundenlecken empfindlich stören.
Inhaltlich beizutragen fällt bei einer solchen Grundstimmung tatsächlich zunehmend schwer, versucht man es dennoch wird einem gar die Hochachtung aberkannt und noch einmal kübelweise substanzlose Diffamierung ausgekippt.
Ehrlich gesagt liegt für mich so ein Verhalten näher am Prädikat asozial als eine deftige Erwiderung auf die Aussage "Du beschäftigst dich scheinbar gerne mit Paragraphen, ich mache lieber Urlaub" ...
Rückgrat bedeutet aus meiner Sicht, eben gerade unpopuläre Haltungen beizubehalten und zu verargumentieren. Wochenlang das Mantra der Geduld über die Gläubiger zu ommen und dann Knall auf Fall verbal restlos zu entgleisen steht meiner - vollkommen subjektiven! - Meinung gemäß im krassen Gegensatz zum Beweis von Rückgrat.
Offenbar wird nun Mahnbescheiden widersprochen. Unentschlossene sollten also gleich mal den Gerichtskostenvorschuss beiseite sparen und sich bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 6-9 Monaten überlegen, wieviel gutes Geld sie schlechtem noch hinterherwerfen wollen.
Auf die Abläufe wird das so oder so wenig bis gar keine Auswirkung haben, wenn der Karren erst einmal im Mist steckt bzw. der Bär im Honig (hübsches Bild, Ahotep!) sind die Würfel längst gefallen.