CaroM HH:
Und ich sage mal herzlichen Glückwunsch zu deinem Rechtsanwalt, Witwe.
Dem Glückwunsch schließe ich mich an!
Zitat: „ … dass das Liquidationsverfahren immmer noch nach den gesetzlichen Regeln läuft…“
Mal abgesehen von der, in meinen Augen, seit dem 14.03.16 abgelaufenen Frist zur Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz. Aber vielleicht hat MW dafür ja eine Verlängerung beantragt, wenn das geht?
Es gibt soweit keine Frist, ein Termin ist (vorbehaltlich!) bekanntgegeben worden. Da nicht bindend muss auch nix beantragt werden.
[quote]Zitat:[i] „ … Aber Sorgen das mein Geld verloren ist, brauche ich mir keine zu machen. DAS kann er mir 100% versichern......“[/quote]
Ich würde zwar "nach menschlichem Ermessen" formulieren, was aber in etwa dasselbe bedeutet ... [/i]
Hast du das schriftlich und haftet er ggf. auch dafür?
Bist du noch zu retten, oder wie soll ich diese "rhetorische" Frage interpretieren?
Z. B. wenn folgendes eintritt:
MW doch zahlungsunfähig oder insolvent ist? Ach ja dann greift ja Sicherungsschein! Dein RA kennt aber die darin enthaltene „Klausel“: “… Der Versicherer haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag im Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zudem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (01.11.- 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist…“
Zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinlich aber m. M.n. auch nicht zu 100% auszuschließen.
Nein, der Anwalt googled sicher noch, hat von Haftungsbegrenzung noch nie was gehört und ich beziffere "nicht sehr wahrscheinlich" mal wacker auf 99,999%.
Selbst wenn:" im "Normalfall" werden MB's nicht vorrangig abgewickelt..". Hier wurden sie es und die Betroffenen haben ihr Geld zurück. Ich glaube die kümmert der "Normalfall" jetzt nicht mehr.
Und trotzdem bleibt der "Normalfall" eben der Normalfall und die zufälligen Auszahlungen zufällig. Jedenfalls dürfte die Zufälligkeit zumindest die Gläubiger interessieren, die jetzt mit ihren Mahnbescheiden Widerspruch ernten ...