• HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1458991282000

    Also ich sähe die Sache auch nicht gaaanz so entspannt, man hat ja immer noch eine Schadensminderungspflicht. Ob dieser Passus, der hier schon öfter zitiert wurde, überhaupt rechtens ist, ich habe so meine Zweifel.

    Aber ich habe selbst schon eine Reiseveranstalterinsolvenz mitgemacht und war sehr überrascht, wie unkompliziert und zügig diese regulierte Also erstmal die Pferde nicht wieder scheu machen (das hatten wir hier genug :disappointed: ), reiche die geforderten Unterlagen ein mit Beleg über die gezahlte Summe und warte einfach mal ab.

  • hhk-berlin
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    geschrieben 1458991770000

    Nur zur Info, die Seite unter www.kaera-ag.de mit dem MediWelt-Formular ist wieder Offline.

    Ein frohes Osterfest an alle.

    Horst

  • vonschmeling
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    geschrieben 1458992073000

    Doch doc, es ist tatsächlich rechtens, dass mehr als eine Anzahlung von 35% von MediWelt weder verlangt noch angenommen werden durfte ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    geschrieben 1458997147000

    Meine Zweifel beziehen sich auf diesen im Sicherungsschein, kenne ich so nicht und sollte er dort rechtens sein, Mediwelt aber dennoch mehr als 35% angenommen haben, wird er m.E. so ad absurdum geführt.

    Gibt es dazu schon gerichtliche Entscheidungen, die sich mit solch einem Fall beschäftigt haben?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1459007909000

    Weiß ich nicht, imho sind das Versicherungsbedingungen und die gälte es dann anzugreifen. Erscheint mir nicht besonders aussichtsreich ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lancia67
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    geschrieben 1459010864000

    Okay, vielen Dank erstmal an Euch! Ich werde es so machen, alles hinschicken und Daumen drücken.

    Ist das eigentlich eine gängige Vereinbarung, die da zwischen MW und Versicherung getroffen wurde (die Höhe der Anzahlung und deren Annahme zu begrenzen)? Muss man damit als Verbraucher im Kleingedruckten rechnen, oder ist das eher eine ungewöhnliche Praxis? Ich habe jedenfalls diesen Passus gar nicht entdeckt, erst hier im Forum davon erfahren.

  • fraenni
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    geschrieben 1459011522000

    Das Thema mit dem Passus im Sicherungsschein und der Restzahlung vor Fälligkeitstermin, wurde auf S 25 - 29 schon mal diskutiert. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1459020574000

    Lancia, ich habe auch hier zum ersten Mal davon gehört und bin froh, daß wir sowas seinerzeit nicht hatten. Mir ist nämlich diese Anzahlung-Restzahlung Nummer auch ein Graus, die Kohle muß eh berappt werden, also warum nicht sofort alles überweisen. Nur, aus Sicht der Versicherer macht das halt schon Sinn, der sich mir jetzt erst erschlossen hat...

    OT

    fraenni, hattest Du die Seitenzahlen noch auf dem Schirm, hast Du die mit ner Suchmaschine so schnell gefunden oder händisch nachgeschaut?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1459022623000

    Ob das eine gängige Vereinbarung ist kann ich nicht beantworten, jedenfalls macht sie meines Erachtens Sinn. Immerhin ist die Aufteilung auf An- und Restzahlung regelmäßig üblich, womöglich erhielt der Versicherte durch diese Regelung bessere Konditionen? (reine Mutmaßung)

    Ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass für eine weit im Voraus komplett bezahlte Reise nur ein Teilbetrag abgesichert ist - nämlich besagte 350€ pro Person.

    Lothar Stange hatte damals eine Anzahlung in Höhe von 1400€ erwähnt, nehmen wir an für 4 Personen - damit wäre der gesamte Zahlbetrag zu erstatten.

    Trolli Trollinger hatte ja allerdings lange vorher bereits 4000€ von der Versicherung erhalten zu haben behauptet ... also schaumeramol.

    @Lancia

    Ich rate generell dazu das Kleingedruckte zu lesen, selbst wenn es oft nicht einmal klein gedruckt ist und womöglich einigen Betroffenen der Begriff Sicherungsschein das erste Mal begegnete, als dat Kind schon so halb im Brunn war ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • fraenni
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    geschrieben 1459022968000

    OT

    doc, natürlich nicht in meinem Alter und bei Gedächnisschwund :laughing:

    Ne, einfach bei unserem Freund G..... Mediwelt darf keine Anzahlungen über 35% und den vollen Reisepreis....und man landet auf S 25. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
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