tut mir Leid dass ich die Frage noch mal gestellt habe. Ich verstehe die juristische Sachen einfach nicht so ganz. Alles klar, mach ich so
Mediwelt Reisen
-
geschrieben 1459284124000
-
geschrieben 1459286477000
Musst du nicht bedauern - ich hab nur Formalitäten angegeben.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1459324115000
Ich hatte das Formular einfach schon mal per Mail verschickt an KAERA. Ist ja kein Aufwand. Aber wie vonschmeling vermutet, eher ohne Erfolg:
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail vom 28.03.2016 Als Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen sind für den o.g. Versicherer mit der Bearbeitung Ihrer Ansprüche auf Grund gezahlter Anzahlung und Restpreiszahlung auf den Reisepreis befasst.
Gemäß § 651k BGB ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises bzw. der notwendigen Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise entstanden sind,
die Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters. Das Vorliegen dieser Anspruchsgrundlage ist bisher nicht festgestellt.
Allein die Nichtzahlung durch den Reiseveranstalter ist hierfür nicht ausreichend. Mittlerweile wurde beim Amtsgericht Essen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MediWelt Reisen GmbH gestellt.
Die Frage, ob MediWelt Reisen GmbH gegebenenfalls zahlungsunfähig ist, wird derzeit durch das Gericht geprüft. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 161 IN 40/16 geführt.
Sobald die Entscheidung des Amtsgerichts Essen über den Insolvenzantrag bekannt ist, informieren wir Sie auf unserer Internetseite: www.kaera-makler.de.
Ihr Service-TeamxxKlarnamen entfernt, bitte Persönlichkeitsrechte achtenxxx Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzfür die Zurich Insurance plc. Frankfurt
-
geschrieben 1459725557000
Hallo alle zusammen,
geht Mediwelt jetzt doch wieder in Liquidation?
Oder gibt es einen Insolvenzverwalter?
Hab bis jetzt noch nichts unternommen.
LG Ponyhof
-
geschrieben 1459752850000
Aktuell gibt es einen Insovenzverwalter der aber noch nichts großartiges hat verlautbaren lassen...
...wie auch, wenn auch er sich erst einmal einen Überblick verschaffen muß und dabei leider immer wieder von Nachfragern gestört wird. Ich kann verstehen, daß viele Betroffene mit ihrer Geduld am Ende sind, nur sollte diesen auch klar sein, daß sie mit solchen Maßnahmen gewisse Prozesse einfach nur weiter künstlich verlangsamen.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1459761657000
Danke.
Ist ja schonmal ein kleiner Fortschritt, das ein Insolvenzverwalter feststeht.
Den jetzt zu kontaktieren ,wäre jetzt ja auch nicht von Vorteil.
Könnte Mediwelt den Antrag auf Insolvenz auch zurück
ziehen und wieder in Liquidation gehen?
LG Ponyhof
-
geschrieben 1459767203000
Nein, das Gericht entscheidet jetzt wie´s weitergeht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1459767375000
Das Insolvenzverfahren ist soweit ich weiß noch nicht eröffnet, insofern kann z.Z. niemand wirklich definitiv sagen wie es weitergeht. Aktuell erstellt der vom Amtsgericht Essen bestellte vorläufige ein Gutachten über die Vermögenswerte von Mediwelt. Dieser Vorgang ist m.W. terminiert und muß im Laufe des April abgeschlossen sein. Soweit ich weiß liegt der Termin in der 16. KW.
Kommt das Gericht dann zu dem Schluß, daß das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht starten kann, besteht noch immer kein Grund zu Panik. Dann würde sich Mediwelt im Status der Zahlungsunfähigkeit befinden. Der Sicherungsschein gilt auch in diesem Fall d.h., der Versicherer übernimmt dann die Zahlungsvorgänge an die Betroffenen.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1459770617000
Danke ..
Für die Infos.Wie immer sehr hilfreich und informativ.
LG Ponyhof
-
geschrieben 1459879286000
Hallo zusamen,
MW legt bei Mahnbesicht wiederspruch ein, soll man es auf eine Verhandlung ankommen lassen?