Hallo zusammen,
Im August haben mein Lebensgefährte und ich über das Portal Check24 eine Reise nach Lanzarote (Hin 01.12.2015, Zurück 08.12.2015)gebucht, die durch den RV MediWelt Reisen GmbH erfolgen sollte.
Die Anzahlung in Höhe von 370,-€ (auf der RG ausgewiesen!) erfolgte nach Erhalt der Unterlagen und des Sicherungsscheins (Unterlagen via Mail!). Ende Oktober haben wir den restl. Betrag, der etwa bei 670,- € liegt (laut RG spätestens 30 Tage vor Reiseantritt!), an MediWelt Reisen GmbH überwiesen, damit zum 01. bzw. 02.11.2015 die Reise komplett bezahlt ist.
Am 03.11.2015 habe ich bei dem RV angerufen, da ich keinerlei Bestätigung über den Zahlungseingang erhalten habe und Angst hatte, dass das Geld versehentlich woanders gelandet sei. Dort versicherte man mir, dass alles Reibungslos geklappt hat und ich in KW 47 meine Reiseunterlagen erhalten soll, genauer gesagt, etwa zwischen dem 16.11.2015 und 20.11.2015.
Dann habe ich am 17.11.2015 per Mail erfahren, dass der RV MediWelt Reisen GmbH zum genannten Datum den Betrieb einstellt. Im Anhang erhielt ich die GS zu der RG und eine Storno-RG zu RG, in der folgender Text steht (Zitat):
'Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Sie heute darüber informieren, dass die MediWelt Reisen GmbH mit heutigem Datum keine Reisebuchungen annimmt.
Bestehende Reiseverträge werden von uns gekündigt.
MediWelt Reisen wird zeitnah einen Liquidator bekannt geben, der dann die weitere Kommunikation veranlassen wird. Bezüglich Rückzahlung der eingezahlten Gelder wird der Liquidator die Prozesse steuern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser sich auch einen Überblick verschaffen muß und innerhalb der nächsten Woche eine Aussage bezüglich Zahlungstermine treffen kann. Bitte leisten Sie keine Zahlungen mehr .
Wir bedauern, Ihnen diese Umstände zu bereiten.
Hochachtungsvoll
Ihre MediWelt Reisen GmbH'
Dieser findet sich auch auf deren Homepage wieder und wird als Telefondurchsage geschaltet.
Nachdem ich diese Nachricht erhielt habe ich mich sofort mit der auf dem Sicherungsschein angegebenen Versicherung (Zurich Insurance) in Verbindung gesetzt und meinen Fall geschildert. Dort teilte man mir mit, dass die Versicherung bereits darüber in Kenntnis gesetzt wurde und riet mir dazu abzuwarten, was der Liquidator mitteilt.
Am 18.11.2015 rief mich ein MA von Check24 an und entschuldigte sich für diesen Vorfall, wobei dieser nur als Vermittler, soneganntes Reisebüro fungiert und keinerlei Schuld an der Situation hat. Allerdings, muss ich sagen, eine sehr nette Geste dererseits.
In den letzten Tagen habe ich intensiv die Unterlagen "studiert" und bin leider über etwas gestolpert, was mich bezüglich der Rückerstattung des Reisepreises, ängstlich stimmt.
Auf dem Sicherungsschein ist ganz unten als Wichtiger Hinweis vermerkt:
'Mit dem Reiseveranstalter ist vereinbart, dass er vom Reisenden weder eine höhere Anzahlung als 35% des Reisepreises, max. 350,- €, noch eine Restzahlung auf den Reisepreis früher als 30 Tage vor Reisebeginn fordert und/oder annimmt'
Da wir ja jetzt 370,- € angezahlt und etwa 33 Tage vor Reiseantritt den Restbetrag überwiesen haben, stelle ich mir die Frage, ob es für uns jetzt ggf. einen Nachteil geben kann bei der Reisepreiserstattung.
Da ich nicht Rechtschutzversichert bin wächst meine Angst von Tag zu Tag, ob ich jemals mein Geld wiedersehen werde. Mein Lebensgefährte hat seinen Anwalt zurate gezogen, der allerdings jegliche Hoffnung zerschlug, indem er mitteilte, dass er nur ihn vertreten könne, da alles in meinem Namen gelaufen ist und er, in dem Fall, nur die Reisebegleitung ist.
Meine Arbeitskollegin riet mir der Versicherung ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem ich meinen Anspruch auf Reisepreiserstattung geltend machen soll. Zu meiner Absicherung.
Denn fraglich ist für mich, ob der genannte Liquidator tatsächlich kommende Woche Auskünfte erteilen wird, oder das nur zur Beruhigung angegeben wurde und ob es tatsächlich Auszahlungen geben wird.
Ich bitte um Tipps, Ratschläge, Hilfe und Auskunft (evtl. eines weiteren Betroffenen) was ich tun könnte bzw. möglichst unterlassen sollte, um meine Chancen auf Reisepreiserstattung zu "erhöhen".
Ich muss dazu noch sagen, es war meine allererste Reisebuchung überhaupt und via Internet. Und dann leider so ein Reinfall.
Dankeschön.