Auch die Versicherungen unterliegen entsprechenden Verpflichtungen und Regularien!
Lies Dich mal durch die letzten Seiten...dann hast Du alle Antworten!
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Ich schnupper mal.
Danke.
Ok werde ich machen
Neben den Ausführungen von Mam62 bezüglich der "Versicherungsgeschichte", welche, um es nochmal deutlich zu sagen, eh nur im Insolvenzfalle zum Zuge käme, möchte ich nochmal diesen Beitrag zitieren:
@'Dirk Karl' sagte:
So, nun habe ich heute auch eine Mail mit dem Text der Homepage erhalten. Von Stornierung ist der beigefügten Rechnung zwar nicht die Rede, aber die Beträge werden als (-minus) angezeigt und im Briefkopf steht etwas von "Gutschrift zu". Nach dem objektiven Empfängerhorizont ist diese Willenserklärung dann wohl als Kündigung auszulegen.
Was die Züricher zur Anzahlung im Sicherungsschein schreibt, entspricht meines Erachtens nicht den Regelungen des §651k BGB. Wenn die Züricher mit MediWelt tatsächlich eine wirksame Vereinbarung über einen etwaigen Maximalbetrag der Anzahlung getroffen hat, so entfaltet diese ja keine Wirkung auf das Verhältnis Kunde zu MediWelt. Letztlich kann im Fall der Insolvenz dann auch nicht die Versicherung gegenüber dem Endkunden den überschüssigen Betrag einbehalten.
Das wäre nicht im Einklang mit dem Gesetzestext zu bringen. Wenn wir dies weiterspinnen, könnte sich doch jeder Rückversicherer mit so einer Regelung schön vom Acker machen. Man stelle sich nur vor dort stünden nicht 350,00€, sondern nur 20,00€. Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass dies von vornherein keiner gerichtlichen Prüfung standhält.
Das wird die Versicherung mit Sicherheit auch wissen.
welchen ich genauso sehe.
Der Sicherungsschein wurde zur Kundengeldabsicherung eingeführt und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Absprachen zwischen dem Veranstalter und Versicherer hier Vorrang gegenüber dem ursprünglich angedachten Sinn bekämen.
In meinen Augen wären deshalb alle geleisteten Zahlungen abgesichert, sollte der Insolvenzfall eintreten.
Nein, ich bin selbst nicht betroffen, war es aber schonmal in einem anderen Fall und sehr überrascht, wie zügig, korrekt und beanstandungslos der Versicherer regulierte!
Hallo zusammen,
weiß jemand wie es mit Rückerstattung aussieht?
Waren diesen August in der Türkei und haben diverse
Reisemängel (Umbuchung in eine niedrigere Klasse, etc.)
Habe dann auch direkt Rückerstattung beantragt und wurde immer
wieder vertröstet. Lohnt es sich da n Anwalt ein zu schalten?
Oder meint ihr da wirds eh nie was geben?
LG
Hallo Doc3366,
weißt du denn noch, welcher Versicherer das damals war?
herzlich willkommen hier im HC Forum,
dein Beitrag ist hier besser aufgehoben click mich
oder schau mal hier nach
Hallo,
habe mal weiter im Internet recherchiert und folgenden Beitrag gefunden, der vielleicht einige Gemüter beruhigt, vor allem die, die schon mit Polizei, Betrugsanzeigen ect. drohen.
MediWelt
ist nach eigenen Angaben nicht insolvent, soll aber aufgelöstwerden. Dies bestätigte Geschäftsführer Müjdat Cakmakli gegenüber touristikaktuell. Es sei das Ziel, „Mediwelt Reisen ordentlich zu liquidieren“. Wie das funktionieren soll, ist allerdings offen: Für Reisebüros und Kunden istder Anbieter derzeit weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Inverschiedenen Internet-Foren und auf Facebook berichten Reisebüros und Kundenvon geplatzten Hotelbuchungen, kurzfristigen Stornierungen und unseriösenGeschäftspraktiken. Über die Gründe für das Mediwelt-Aus will Cakmakli in der nächsten Wocheinformieren. Sie dürften ähnlich wie bei WTA-X Travel sein: Der zunehmendeKonkurrenzkampf im Geschäft mit dynamisch paketierten Pauschalreisen ließ dieMargen zuletzt deutlich schrumpfen. Mediwelt Reisen wurde im September 2014 gegründet und bietet Pauschalreisennach Spanien, Portugal, Bulgarien, Ägypten, Tunesien, Griechenland und in dieTürkei an. Der Veranstalter verfügt nach eigenen Angaben über eine eigeneIncoming-Agentur und ist Mitglied im DRV. Erst Ende März dieses Jahres war dasStammkapital der GmbH von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht worden.
Vielleicht ist es ja wirklich so, dass die Firma wegen geringer Margen von selbst eingesehen hat, dass ein Weitermachen keinen Sinn macht.
Ich glaube in der nächsten Woche werden wir alle etwas schlauer ein.
In diesem Sinne allen Geschädigten oder auch nicht, ein schönes Wochenende.
Hallo @Lothar Stange,
danke für die Mitteilung - es wäre schön und auch korrekt, wenn Du die Quelle nennen würdest! Wenn es "touristikaktuell" sein sollte, bitte expressis verbis auch so benennen.
LG
Sokrates
Es ist richtig, der Artikel stammt vom 11. Nov. 15 von Touristik aktuell.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!