• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1448828543000

    Ein bissl rumgooglen ist in der Situation schlichterdings geschmacklose Panikmache.

    Ich halte die betreffenden Beiträge für außerordentlich unsubstantiiert! :?

    Der Liquidator ist lt. Impressum (Angaben gemäß § 5 TMG) der ehemalige Geschäftsführer - übrigens keine Überraschung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • london1979
    Dabei seit: 1205798400000
    Beiträge: 58
    geschrieben 1448830910000

    Ist das gut oder eher nicht?

  • Feldlerche 2005
    Dabei seit: 1446249600000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1448833476000

    vonschmeling:

    Ein bissl rumgooglen ist in der Situation schlichterdings geschmacklose Panikmache.

    Ich halte die betreffenden Beiträge für außerordentlich unsubstantiiert! :?

    Der Liquidator ist lt. Impressum (Angaben gemäß § 5 TMG) der ehemalige Geschäftsführer - übrigens keine Überraschung.

    Hallo, ich kann im Impressum keine Angabe über den Liquidator finden.

  • Dirk Karl
    Dabei seit: 1118275200000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1448871943000

    Überflüssiges Zitat entfernt

    @Feldlerche 2005:

    Bis zum 11.11.2015 war nach dem Handelsregisterauszug Müjdat Cakmakli Geschäftsführer. Seit dem 11.11.2015 ist Ferhat Cakmakli der GF des Unternehmens. Offenbar soll er dann auch als Liquidator das Geschäft abwickeln. Meines Wissens darf der verantwortliche Geschäftsführer jedoch nicht selbst das Unternehmen liquidieren. Die Namensgleichheit lässt zumindest darauf schließen, dass man eine familieninterne Abwicklung plant.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1448884273000

    Dann hier noch einmal:

    "Die Liquidation, an deren Ende die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister steht, setzt zunächst deren Auflösung voraus. Regelmäßig erfolgt die Auflösung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung, § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG.

    Es ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes bestimmt." Quelle

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
    Beiträge: 248
    gesperrt
    geschrieben 1448884395000

    Hoffentlich wird das kein familieninternes Gemauschel.

    Irgendwann müßte da ja auch mal etwas passieren, oder ist man zu ungeduldig?

    So ein bischen Information wäre ja sehr nützlich.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1448886639000

    Ihr seid zu ungeduldig.

    Ne Firma korrekt zu schliessen dauert halt ein wenig länger als das Sparbuch mit 257, 38 aufzulösen.

    Interessant find ich, dass jetzt jeder googelt und mit den gefundenen Informationen eine Feststellung über die Seriösität des Veranstalters treffen zu können glaubt.

    Warum macht man das nicht vor der Buchung bei einem total unbekannten Vertragspartner?

    Achso, war 20 € billiger...

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1448886800000

    Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Gesellschafter nicht miteinander verwandt sein dürfen!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1448887181000

    @Mam62, nein es war kein Teebeutel...  ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Dirk Karl
    Dabei seit: 1118275200000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1448888313000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @Mam62:

    Tolles Argument, ich bin exakt mit dieser Frage auf mein Reisebüro zugegangen: Soll ich nicht lieber 200,00€ drauflegen und einen etablierten Anbieter auswählen?

    Antwort: "Sie haben doch sicher kein Geld zu verschenken, wenn sie das Geld sparen können, dann tun sie das doch."

    Ich habe lediglich darauf bestanden, mit der Belastung meiner Kreditkarte sofort einen Reisepreissicherungsschein zu sehen. Der kam sogar taggleich.

    Aber scheinbar bist du einer jener Sorte von Experten, die im Nachgang alles besser wussten. Herzlichen Glückwunsch dazu! Das hilft den Betroffenen aber nicht weiter.

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