• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1448889019000

    Nein, natürlich hilft das nicht wirklich weiter...

    ...zeigt aber einiges vom (selbstgemachten) Dilemma des deutschen Verbrauchers auf.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1448889554000

    Nö, ich bin kein Experte. Aber ich lebe nach dem Motto: Ich bin nicht reich genug um billig zu kaufen.

    Das Reisebüro würde ich nicht mehr aufsuchen, wobei Du ja nicht gezwungen wurdest.

    Mag ja sein, dass es in der jetzigen Situation nicht direkt hilft. Aber sicher in der Zukunft. (Hoffe ich jedenfalls)

  • Feldlerche 2005
    Dabei seit: 1446249600000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1448892510000

    Dirk Karl:

    Überflüssiges Zitat entfernt

    @Feldlerche 2005:

    Bis zum 11.11.2015 war nach dem Handelsregisterauszug Müjdat Cakmakli Geschäftsführer. Seit dem 11.11.2015 ist Ferhat Cakmakli der GF des Unternehmens. Offenbar soll er dann auch als Liquidator das Geschäft abwickeln. Meines Wissens darf der verantwortliche Geschäftsführer jedoch nicht selbst das Unternehmen liquidieren. Die Namensgleichheit lässt zumindest darauf schließen, dass man eine familieninterne Abwicklung plant.

    • Amtierende Geschäftsführer werden von Gesetzes wegen automatisch, ohne besonderen Bestellungsakt, als Liquidatoren berufen, § 66 Abs. 1 GmbHG, sofern nicht durch Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss oder Gerichtsbeschluss eine andere Regelung getroffen ist. Ob der Geschäftsführer zur Fortsetzung seiner Tätigkeit in der Rolle des Liquidators verpflichtet ist, richtet sich nach dem Anstellungsvertrag und ist im Zweifel zu bejahen. Denn der Auflösungsfall ist für sich allein noch kein wichtiger Grund für eine Kündigung. Mit der Übernahme des Amtes besteht auch der Geschäftsführervertrag fort. Der Geschäftsführer kann sein Amt zwar wirksam niederlegen, macht sich aber ggf. schadensersatzpflichtig.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1448915792000

    Das ist doch alles sattsam bekannt und betrifft die geschädigten Bucher überhaupt nicht.

    Kann auch mauscheln wer will - versichert ist versichert.

    Gemauschelt - wenn schon diese Begrifflichkeit sein muss!? - wird nur bei evtl. ausstehenden Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung.

    Und ja - ihr seid zu ungeduldig!

    Wobei gerade Kundengeldforderungen gewöhnlich schneller bedient werden als viele andere ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1448916420000

    Dirk Karl:

    Aber scheinbar bist du einer jener Sorte von Experten, die im Nachgang alles besser wussten. Herzlichen Glückwunsch dazu! Das hilft den Betroffenen aber nicht weiter.

    Abgesehen davon, dass du es im Nachgang vermutlich auch besser wüsstest - welche Hilfe genau erwartest du von den Foris? 

    :frowning:

    Das Kind ist eh im Brunnen - sieh zu deine Ansprüche anzumelden, und hadere mit deinen Fehlentscheidungen später!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • london1979
    Dabei seit: 1205798400000
    Beiträge: 58
    geschrieben 1448920079000

    Hallo,

    wo soll ich denn meine Ansprüche jetzt anmelden? Ich dachte im Moment sollten wir noch abwarten ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1448921177000

    Wem gegenüber denn anmelden?

    Der Veranstalter hat sich verabschiedet und die Versicherung ist noch nicht gefordert.

    Zu sichern sind die Dokumente (im Original!) und ihre andauernde Gültigkeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1448921447000

    Vielleicht sollte ich das nochmal näher erläutern?

    Im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedenste Gläubiger - Pauschalreisekunden sind i.d.R.umfassend geschützt und erhalten das Erlangte recht unbürokratisch zurück.

    Dafür müssen sie erst im Falle des Falles beim Kundengeldabsicherer vorstellig werden und mittels ihres Sicherungsscheins Erstattung begehren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
    Beiträge: 248
    gesperrt
    geschrieben 1448924745000

    vonschmeling:

    Vielleicht sollte ich das nochmal näher erläutern?

    Im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedenste Gläubiger - Pauschalreisekunden sind i.d.R.umfassend geschützt und erhalten das Erlangte recht unbürokratisch zurück.

    Dafür müssen sie erst im Falle des Falles beim Kundengeldabsicherer vorstellig werden und mittels ihres Sicherungsscheins Erstattung begehren.

    Allein mir fehlt der Glaube!!!!

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1448952872000

    Vielleicht kehrt Dein Glauben zurück, wenn Du Dir die (positiv und fix verlaufenen) Abwicklungen der letzten Insolvenzen im Touristik-Segment anschaust.

    Warum sollte es hier (unabhängig ob Liquidation oder Insolvenz) anders verlaufen?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!