Nein, natürlich hilft das nicht wirklich weiter...
...zeigt aber einiges vom (selbstgemachten) Dilemma des deutschen Verbrauchers auf.
Nein, natürlich hilft das nicht wirklich weiter...
...zeigt aber einiges vom (selbstgemachten) Dilemma des deutschen Verbrauchers auf.
Nö, ich bin kein Experte. Aber ich lebe nach dem Motto: Ich bin nicht reich genug um billig zu kaufen.
Das Reisebüro würde ich nicht mehr aufsuchen, wobei Du ja nicht gezwungen wurdest.
Mag ja sein, dass es in der jetzigen Situation nicht direkt hilft. Aber sicher in der Zukunft. (Hoffe ich jedenfalls)
Dirk Karl:
Überflüssiges Zitat entfernt
@Feldlerche 2005:
Bis zum 11.11.2015 war nach dem Handelsregisterauszug Müjdat Cakmakli Geschäftsführer. Seit dem 11.11.2015 ist Ferhat Cakmakli der GF des Unternehmens. Offenbar soll er dann auch als Liquidator das Geschäft abwickeln. Meines Wissens darf der verantwortliche Geschäftsführer jedoch nicht selbst das Unternehmen liquidieren. Die Namensgleichheit lässt zumindest darauf schließen, dass man eine familieninterne Abwicklung plant.
Das ist doch alles sattsam bekannt und betrifft die geschädigten Bucher überhaupt nicht.
Kann auch mauscheln wer will - versichert ist versichert.
Gemauschelt - wenn schon diese Begrifflichkeit sein muss!? - wird nur bei evtl. ausstehenden Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung.
Und ja - ihr seid zu ungeduldig!
Wobei gerade Kundengeldforderungen gewöhnlich schneller bedient werden als viele andere ...
Dirk Karl:
Aber scheinbar bist du einer jener Sorte von Experten, die im Nachgang alles besser wussten. Herzlichen Glückwunsch dazu! Das hilft den Betroffenen aber nicht weiter.
Abgesehen davon, dass du es im Nachgang vermutlich auch besser wüsstest - welche Hilfe genau erwartest du von den Foris?
Das Kind ist eh im Brunnen - sieh zu deine Ansprüche anzumelden, und hadere mit deinen Fehlentscheidungen später!
Hallo,
wo soll ich denn meine Ansprüche jetzt anmelden? Ich dachte im Moment sollten wir noch abwarten ?
Wem gegenüber denn anmelden?
Der Veranstalter hat sich verabschiedet und die Versicherung ist noch nicht gefordert.
Zu sichern sind die Dokumente (im Original!) und ihre andauernde Gültigkeit.
Vielleicht sollte ich das nochmal näher erläutern?
Im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedenste Gläubiger - Pauschalreisekunden sind i.d.R.umfassend geschützt und erhalten das Erlangte recht unbürokratisch zurück.
Dafür müssen sie erst im Falle des Falles beim Kundengeldabsicherer vorstellig werden und mittels ihres Sicherungsscheins Erstattung begehren.
vonschmeling:
Vielleicht sollte ich das nochmal näher erläutern?
Im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedenste Gläubiger - Pauschalreisekunden sind i.d.R.umfassend geschützt und erhalten das Erlangte recht unbürokratisch zurück.
Dafür müssen sie erst im Falle des Falles beim Kundengeldabsicherer vorstellig werden und mittels ihres Sicherungsscheins Erstattung begehren.
Allein mir fehlt der Glaube!!!!
Vielleicht kehrt Dein Glauben zurück, wenn Du Dir die (positiv und fix verlaufenen) Abwicklungen der letzten Insolvenzen im Touristik-Segment anschaust.
Warum sollte es hier (unabhängig ob Liquidation oder Insolvenz) anders verlaufen?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!