@Khuk-Khak
Ich kann keinen Beitrag auf Seite 10 finden, in dem behauptet wird, eine Liquidation müsse zwingend vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung erfolgen ...?
Muss sie natürlich nicht, sie kann auch die Folge einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens sein (wobei sich dieser Hinweis selbstverständlich nicht an dich richtet).
Es steht dort lediglich "vollkommen unterschiedlich", was ja immerhin zutreffend ist.
@all
Irrtümlich ist die Annahme, die Versicherung sei unter den gegenwärtigen Bedingungen ohne weiteres bereits in Anspruch zu nehmen. Weshalb london1979 jedenfalls mit seinem Ersuchen ebenso scheitern wird wie schon Lothar Stange. Ebenfalls irrtümlich ist die Vermutung, die Kundengeldabsicherung greife nur bei einer Insolvenz, nicht jedoch bei deren Scheitern und folgender Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.
Selbstverständlich ist der Absicherer nicht geneigt, freiwillig (i.e. ohne fundierte rechtliche Begründung) Gelder unter den Antragstellern zu verteilen, jedoch hat sich in der Vergangenheit erwiesen, dass hinsichtlich der raschen Regulierung keine bürokratischen Hürden errichtet werden - eben im Hinblick auf die evtl. neue Buchung einer Reise und hierfür nicht ausreichende Geldmittel vor Erstattung.
Eine lange Wartezeit kündigen die Versicherer vorsorglich an, begründet ist dies mit der maximalen Regulierungssumme und eingedenks des Risikos, womöglich für mehrere Versicherungsnehmer innerhalb eines Geschäftsjahres dieselben Leistungen erbringen zu müssen.
@miner
Auf Zinsen wirst du vergeblich warten, das ist vielleicht ungerecht aber nicht unrecht.
Jedenfall sind Schoten der Art "unser Geld ist jetzt in Ankara" nicht sonderlich substantiiert und die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens in diesem Fall keine geeignete Maßnahme.
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