Nein, london1979, dieser Rückschluss lässt sich so nicht verallgemeinern.
Auch ganz ohne Anwalt kannst du beim Versicherer eine vorfällige Leistung erwirken, diese fließt dann vorbehaltlich der ggf. im Rahmen der Liquidation erlösten Gläubigerbefriedigung (das bedeutet: Sollte MediWelt deine Vorauszahlungen komplett erstatten musst du dem Versicherer die vorsorgliche Leistung zurückgeben).
Komplexer Sachverhalt, aber jedenfalls hat Bier-Steiner damit die Verlässlichkeit der Sicherungsmechanismen bewiesen.
Ich hatte es bereits erwähnt, leider wohl nicht besonders anschaulich:
Eine Insolvenz nach der Liquidation gibt es nicht, es kann nur um Gläubigerbefriedigung ./. Zahlungsunfähigkeit geben.
Im ersten Szenario leistet der Unternehmer, im zweiten sein Versicherer.
Eine Liquidation trägt bildhaft gesprochen das Unternehmen mit seinem bisherigen Zweck zu Grabe, bei einer Insolvenz wird noch dessen Weiterführung angestrebt.
Die Aufgabe des Liquidators besteht darin zu eruieren, ob alle Verbindlichkeiten aus der Masse des aufzulösenden Unternehmens zu erledigen sind oder diese nicht dafür ausreicht.
Hierfür sind Forderungen und Verbindlichkeiten durch den Liquidator zu evaluieren, wofür selbstverständlich nicht "jahrelang" Zeit beansprucht werden darf.
Im geschilderten Fall (Bier-Steiner) geht der Versicherer ein geringes Risiko ein, wahrt er doch seinen Anspruch für den Fall des Eintretens der MediWelt Reisen - ausgenommen Bier-Steiner hat die Erstattung inzwischen beherzt verjubelt und sich in den Oman abgesetzt ...