• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1450248939000

    Angesichts gewisser "Beiträge" bekommt man zusehends Lust darauf zu schweigen und gewisse user mal so richtig ins offene Messer laufen zu lassen...

    ...leider ist diese Chance hier (auch wenn dies immer wieder mittels abenteuerlichster Konstrukte bestritten wird) sehr gering!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • TommyA
    Dabei seit: 1093996800000
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    geschrieben 1450249787000

    @Holginho :

    Lass die Leute doch ins offene Messer laufen, ganz ehrlich, jeder der des Lesens & Verstehens mächtig ist, bekommt hier umfassende Infos zum Sachstand und genug Ratschläge zum weiteren Vorgehen...

    Was juckt es Dich, ob die ins offene Messer laufen oder nicht ? Bei dieser permanenten Ignoranz und Besserwisserei. 

    Mir persönlich wäre das an Deiner Stelle komplett wurscht   ;)

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1450250896000

    Ist schon klar, nur leider erwischt es dabei auch die falschen...und das (Hilfestellungen) wäre grundsätzlich nicht das, was ich unter Forum verstehe.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1450257343000

    Hallo und guten Morgen,

    schade, dass die Diskussion hier etwas aus dem Ruder läuft, obwohl ich sagen muss, dass ich hier doch einige sehr gute sachliche Tipps erhalten habe und mir ein eigenes Urteil bilden konnte. Habe viel über Liquidations- und Insolvenzrecht gelernt.

    Hab da aber mal eine Frage, auf die insgesamt noch nicht eingegangen wurde. Wie lange kann/darf denn so eine Liquidation andauern, gibt es da gesetzliche Fristen, die ein zuhalten sind. Das Sperrjahr beginnt ja mit dem Gläubigeraufruf.

    Hab da was gelesen, dass 3 Wochen nach dem Gläubigeraufruf eine Entscheidung getroffen werden muß oder sollte. Kann das jemand bestätigen oder gibt es da andere Fristen? Es kann doch nicht sein, dass so ein Vorgang sich eventuell über Jahre hinzieht? Bin durchaus lernfähig.

  • loc716
    Dabei seit: 1307232000000
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    geschrieben 1450264751000

    Bekanntmachung der Liquidation im Bundesanzeiger mit Datum 14.12.2015.

  • Martina Marianne
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    geschrieben 1450273369000

    Hallo,

    nach längerer Abstinenz  wollte ich nur vermelden, dass ich mittlerweile auch eine Empfangsbestätigung seitens des Liquidators per email erhalten habe. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie  mahlen! Ich war auch besorgt und ungeduldig, aber wohl aus Nichtkenntnis des Sachverhaltes. Eine Liqidation eines RV habe ich noch nicht erlebt, obwohl ich viel verreise.  Also seid zuversichtlich, es wird schon werden, braucht aber seine Zeit. 

    Schöne Adventszeit

  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1450274954000

    Hallo,

    wer jetzt seine Fordungen per e-mail an MediWelt schickt, bekommt sofort eine automatisierte Empfangsbestätigung. Ist doch etwas.

  • Bier-Steiner
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    gesperrt
    geschrieben 1450289962000

    Hallo, ich lese hier jetzt seit Wochen mit. Ich will heute nur sagen, dass ich von meinem Anwalt heute ein Schreiben bekommen habe, dass die Zahlung der Versicherung erfolgte.

    Ich hatte eine Reise komplett bezahlt. Dies sind um 4.000 € gewesen. Mein Anwalt hat bei der Versicherung die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters reklamiert und darauf hin eine "vorfällige" Zahlung erreicht, was immer das auch heissen mag.

    Es stimmt als nicht, dass ein Anwalt hier nichts bewegen kann, sonst hätte ich mein Geld noch nicht.

    Servus

    Karl

  • london1979
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    geschrieben 1450290833000

    @Bier-Steiner

    vielen Dank für deinen Post.Gehts mit Anwalt also doch schneller. Letztendlich ist es ja egal von wem das Geld kommt, Hauptsache man bekommt es zurück.und wenn die Versicherung in Vorlage tritt, umso besser.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1450294681000

    Nein, london1979, dieser Rückschluss lässt sich so nicht verallgemeinern.

    Auch ganz ohne Anwalt kannst du beim Versicherer eine vorfällige Leistung erwirken, diese fließt dann vorbehaltlich der ggf. im Rahmen der Liquidation erlösten Gläubigerbefriedigung (das bedeutet: Sollte MediWelt deine Vorauszahlungen komplett erstatten musst du dem Versicherer die vorsorgliche Leistung zurückgeben).

    Komplexer Sachverhalt, aber jedenfalls hat Bier-Steiner damit die Verlässlichkeit der Sicherungsmechanismen bewiesen.

    Ich hatte es bereits erwähnt, leider wohl nicht besonders anschaulich:

    Eine Insolvenz nach der Liquidation gibt es nicht, es kann nur um Gläubigerbefriedigung ./. Zahlungsunfähigkeit geben.

    Im ersten Szenario leistet der Unternehmer, im zweiten sein Versicherer.

    Eine Liquidation trägt bildhaft gesprochen das Unternehmen mit seinem bisherigen Zweck zu Grabe, bei einer Insolvenz wird noch dessen Weiterführung angestrebt.

    Die Aufgabe des Liquidators besteht darin zu eruieren, ob alle Verbindlichkeiten aus der Masse des aufzulösenden Unternehmens zu erledigen sind oder diese nicht dafür ausreicht.

    Hierfür sind Forderungen und Verbindlichkeiten durch den Liquidator zu evaluieren, wofür selbstverständlich nicht "jahrelang" Zeit beansprucht werden darf.

    Im geschilderten Fall (Bier-Steiner) geht der Versicherer ein geringes Risiko ein, wahrt er doch seinen Anspruch für den Fall des Eintretens der MediWelt Reisen - ausgenommen Bier-Steiner hat die Erstattung inzwischen beherzt verjubelt und sich in den Oman abgesetzt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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