• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1450871788000

    ........und?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1450875746000

    Schade, ich hatte Gehofft, dass meine ernst gemeinte Frage beantwortet wird.

    Aber scheinbar ist Gelaber interressanter.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1450876275000

    Sorry, ich hatte Deinen Beitrag gar nicht wahrgenommen.

    Die Frage hat @vonschmeling (zumindest in Richtung eines möglichen Szenarios) bereits mit ihrem, schon früher von mir benannten,  Beitrag vom 16.12.2015, 19:38:01, Seite 65 unten, beantwortet.

    Seitens des Versicherers besteht genau dazu (m.W.!) allerdings keinerlei Verpflichtung und bei mehrfacher Anfrage in dieser Richtung wird er mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit auch nicht in weiteren Fällen zustimmen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Türkeifliegender
    Dabei seit: 1429920000000
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    geschrieben 1450877396000

    @Holginho,

    wenn ich den von Dir genannten Beitrag @Von Schmelings von Seite 65 richtig verstehe, hat die Insolvenzversicherung praktisch unter "Vorbehalt" bezahlt

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1450878193000

    Wenn es denn so war im Falle von @Bier-Steiner (darauf bezog sich @vonschmeling), dann hat sich der Versicherer hier in diesem Einzelfall bereit erklärt in "Vorleistung" zu treten. Dies ist allerdings keinesfalls ein Regelfall und auch ebensowenig erzwing- oder erstreitbar. Ebenso hat @vonschmeling völlig korrekt darauf hingewiesen, daß dieser Betrag selbstverständlich zurückerstattet werden muß, wenn dann doch eine Zahlung von Mediwelt erfolgt. Genauso selbstverständlich erfolgen dann natürlich keine "Verrechnungen".

    Desweiteren ist folgendes Szenario durchaus denkbar:

    Versicherer zahlt an Urlauber....Versicherer meldet diesen Vorgang natürlich an RV...RV "speichert" diese Information...RV kann auszahlen...Versicherer erhält diese Information...Versicherer fordert umgehend (und da gibt es keine gr0ßartigen Fristen, der Betrag wäre sofort fällig) vom Urlauber die geleistete Zahlung zurück...Urlauber muß sofort zahlen...Urlauber muß Forderung bei RV neu stellen...Urlauber wird entsprechend später "bedient" und steht somit ggfs. auch länger ohne Kohle da.

    Aber das ist letztlich alles "Spekulatius" weil alles andere als der Regelfall.

    Letztlich bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten...und dann kommt das Geld entweder von Mediwelt oder dem Versicherer.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1450878465000

    Lothar Stange:

    Wie lange kann oder darf sich der Liquidator mit so einer Mitteilung Zeit lassen, es kann doch nicht sein, dass die Feststellung der Verpflichtungen Monate dauern darf?

    Der Liquidator sammelt nun erst mal die Informationen über die Höhe der Schulden

    und wird dann sicher versuchen mit Gläubigern Vergleiche zu schliessen, damit die zur

    Verfügung stehende Summe zur (Teil-)Befriedigung aller Gläubiger reicht. 

    Sollte er feststellen, dass er dies nicht schafft hat er ab dem Zeitpunkt der Feststellung

    3 Wochen Zeit Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1450878619000

    Nachtrag um das Zitat zu erhalten:

    Die 3 Wochen sollte er einhalten um nicht den 

    Tatbestand der Insolvenzverschleppung einzugehen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1450878685000

    @Türkeifliegender

    Welche, wenn nicht die Insolvenzversicherung gem. Sicherungsschein sollte denn sonst eintreten?

    Es ist für alle Betroffenen (zumindest aus D) ein und dieselbe. Eigenartiger Weise bestreitet der Versicherer hingegen bei Nachfrage bereits Auszahlungen vorgenommen zu haben.

    Tatsächlich ist er zur Leistung erst dann verpflichtet, wenn a) die Zahlungsunfähigkeit (in anderen Fällen die Insolvenz) bestätigt ist und b) feststeht, dass sein jährlich bei 110 Mio Euro gedeckeltes Leistungsvolumen nicht überschritten wird.

    Im letzteren Fall käme es nur zu einer anteiligen Auszahlung.

    Bevor hier jetzt wieder Panik ausbricht: Damit ist nicht zu rechnen.

    Es ist davon auszugehen, dass der Versicherer die Auszahlung an Bier-Steiner, jenen hilfsbereiten User mit liebenswürdiger Ausdrucksweise, unter dem Vorbehalt vorgenommen hat, sie im Falle eines Leistungseintritts der MediWelt Reisen GmbH (i.L.) wieder zurückzuverlangen, bzw. seinerseits die Forderung beim Liquidator angemeldet hat und ggfl die Summe erstattet bekommt, sollte zu aller Überraschung der Topf voll genug sein um alle Gläubiger zu bedienen.

    Logisch, 2x kassieren läuft nicht ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegender
    Dabei seit: 1429920000000
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    geschrieben 1450878824000

    @Holginho,

    prima Deine Erklärung und vielen Dank dafür.

    Aber mein Wissensdurst bezieht sich eigentlich nur auf die Art der Versicherung die angeblich oder tatsächlich bezahlt hat.

    Weil immer nur von "Versicherung" geschrieben wird, aber nicht welcher Art diese ist.

    Aber nicht desto Trotz nochmals Danke für die ausführliche Erklärung.

    Upps. durch die Erklärung von @Vs. hat sich die Frage erledigt.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Bier-Steiner
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    geschrieben 1450881516000

    @alle User, die wirklich betroffen sind und auf Hilfe hoffen: Sucht die Hilfe nicht in eineml Forum, wo ihr von Laien "kluge" Ratschläge bekommt, die auf Erstsemesterniveau liegen.

    Ich habe heute morgen meinem befreundeten Anwalt das Forum hier vorgestellt und ihn die unzähligen Kommentare von schmeling und Holginho überfliegen lassen. Hätte ich gewusst, dass er gleich so einen Lachanfall bekommt hätte ich es nicht getan. Er wäre vor lauter Lachen fast kollabiert.

    Für alle, die versuchen, selbst bei der sogenannten "Insolvenzversicherung" ihren Schaden einzufordern: Wenn ihr anruft, landet ihr in einem Callcenter. Deren Mitarbeiter sind nicht mal Sachbearbeiter - da könnt ihr fragen was ihr wollt, ihr werdet nie erfahren, ob die Versicherung schon bei anderen geleistet hat.

    Wenn Ihr eure Zahlung von der Versicherung einfordern wollt, dann macht das über die Rechtsabteilung mit einer sorgsam ausgearbeiteten Forderung. Dies scheint mir aber nur über einen Anwalt machbar.

    Ihr könnt es aber auch machen wie die Schmelings und Holginhos (denen es vermutlich am A.... vorbei geht, ob und wann ihr euer Geld bekommt) und wartet und wartet und wartet. Laut meines Anwaltes kann sich die Liquidation hier noch Jahre hinziehen, wenn denn der Liquidator nicht fertig werden will - und das alles ganz rechtens.

    editiert, bitte mäßige deine Wortwahl und Ausdrucksweise

    Ich wünsche den hier vertretenen Geschädigten ein glückliches Händchen bei der Wahl des weiteren vorgehens. Ihr könnt sicher sein, dass ihr nur eine Hand voll seit, die sich hier informieren. Tausende andere haben ihre Forderungen ganz ohne Holidaycheck und den Aushilfsjuristen dieses Forums angemeldet. Und ich bin mir sicher, ich bin nicht der Einzige, der sein Geld erhalten hat.

    Frohe Weihnachten.

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