• Lothar Stange
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    gesperrt
    geschrieben 1451087542000

    Ich würde aber auch erst einmal bis Anfang Febr. abwarten, denn dieser Termin wurde ja in der @ in Aussicht gestellt.

  • Octopus_nrw
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    geschrieben 1451088954000

    @Lothar Stange

    Ja aus dem Inhalt Deiner Mail nehme ich ja auch meine Geduld bis Februar (auch wenn meine Schwester meint ich sollte ruhig schon früher ein Mahnbescheid erwirken und würde damit anderen Gläubigern ggf. sogar einen Gefallen tun).

    @Holginho

    Ja es ist vieleicht allen Gläubigern schnurzpiepe vom wem Sie Ihr Geld wieder bekommen aber sicher nicht Allen wann dieses geschieht. (Auch wenn ich zu den Glücklichen gehöre den das "tote aber nicht verlorene" Kapital nicht weh tut)

     Verstehe ganz ehrlich nicht was Dein "Bier-Steiner Kommentar" soll. Der Dorps ist gelutscht und ich glaube gerade Du bist durch das entfernen diverser Einträge "ganz gut weggekommen"

  • vonschmeling
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    geschrieben 1451090139000

    Octopus_nrw:

    @vonschmeling deine Meinung das von  Mahnbescheiden abzuraten ist kann ich (auch nach Rücksprache mit einer Juristin) nicht teilen.

    Musst du auch nicht, hier werden - gottlob!! - keine Likes gesammelt ... also wohlan!

    Meinethalben können elwuneuzigtausend Betroffene 25-78€ in Kosten für Mahnbescheide versenken ohne den geringsten Nutzen davon zu haben.

    Wie sagenhafter Bier-Steiner schon sagte:

    Es geht mir sodann wahrlich an der Stirn vorbei!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Octopus_nrw
    Dabei seit: 1219622400000
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    geschrieben 1451100070000

    Hallo vonschmeling,

    finde es auch gut das hier keine "Likes" gesammelt / verteilt  werden und mich stören auch keine kontroversen Meinungen.

    Was ich schade finde das Du zwar direkt den ersten Teil meines Posts zitierst die darunter stehende Frage aber nicht beantwort hast.

    Naja die Kosten für die Mahnbescheide sind , schenkt man dem mehrfach bekundeten Zahlungswillen vom Mediwelt glauben, meiner Meinung nach keineswegs "versenkt" sondern gehen auf den "Deckel" von Mediwelt. Und sorry das ist dann nicht meine Schuld wenn dadurch Mediwelt (geringfügig) höhere Kosten entstehen. Hätte ich meine Reiserechnung nicht bezahlt hätten Sie sicher nicht über 2 Monate auf Ihr Geld gewartet sondern viel früher eine Mahnung geschickt bzw. meine Reise abgesagt und mir dafür ggf. (Ich habe leider zur Zeit deren AGB nicht zur Hand) auch Kosten berechnet. 

    Ich habe da aber noch eine, bzw. drei Fragen an Dich. Betrifft folgendes Zitat von Seite 73

    "vonschmeling:

    Eine Lequidation kann sich selbstverständlich hinziehen, nicht jedoch die Befriedigung der Gläubiger."

     

    Der erste Teil ist klar, dem zweiten entnehme ich sinngemäß das sich die Befriedigung der Gläubiger nicht hinziehen kann.

    Gibt es bei einer Lequidation für die Befriedigung der Gläubiger (gesetzliche) Fristen? Wenn ja welche? Wo sind die "verankert"?

    Ein Forumsmitglied hatte auf Seite 65 und 66 eine ähnliche Frage gestellt auf die meines wissens nach noch nicht eingegangen wurde.

    (Bin selber per PN diesem Mitglied noch eine Antwort schuldig, werde diese aber wie versprochen in den nächsten Tagen geben).

    Noch ein kurzer Nachtrag, bevor zum Thema Mahnbescheid ein falscher Eindruck entsteht: Ich möchte niemanden davon "überzeugen" oder dazu "überreden"!

     

      

  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    geschrieben 1451120797000

    @ Octopus

    .. ich glaube deine Einstellung ist richtig, auch ich werde bis Anfang Febr. abwarten und dann kann man immer noch zuschlagen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

    Im übrigen hast du Recht, meine Fragen von Seite 65 und 66 nach den Fristen hat bis jetzt keiner beantwortet oder konnte keiner beantworten.

    Hier wird aber immer von ger. Mahnverfahren gesprochen, mich würde ja mal intressieren ob das schon einer durchgeführt hat und ggf. mit welchem Erfolg. Da könnte doch mal einer der User drüber berichten oder gibt es nur Misserfolge?

    Ich weiss ja nicht wie Gerichte im Falle einer Liquidation entscheiden, vielleicht stellen die das Mahnschreiben zu und warten denn auch erst den Erfolg oder Misserfolg der Liquidation ab? Ich könnte mir das so oder ähnlich schon vorstellen. Könnte ja sein, dass Jemand mehr drüber weiss und könnte mal berichten.

  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    geschrieben 1451124762000

    Hallo,

    habe mich gerade mal etwas belesen über gerichtliche Mahnverfahren und rate jedem, der meint, jetzt schicke ich denen mal den Gerichtsvollzieher auf den Hals, sich über das formelle Mahnverfahren zu informieren. Im Internet gibt es genügend Informationen darüber und man sollte sich doch mal belesen, denn zunächst muss der Schuldner formell mit Fristsetzung gemahnt werden. Weitere Voraussetzung ist z.B., dass der Schuldner nicht bereit ist zu zahlen. Ist das wirklich so?

    Mir wurde mitgeteilt, dass ich mein Geld bekomme, aber dass der Liquidator dafür noch etwas Zeit braucht und dann ein Zahlungplan aufgestellt wird bis voraussichtlich Ende Jan. Ich möchte nicht noch zusätzlich auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen bleiben. Warten müssen wir doch so oder so, denn auch ein Mahnverfahren braucht seine Zeit und die Geduld werden wir wohl alle mitbringen müssen.

    Trotzdem würde mich intressieren, ob schon jemand mit einem ger. Mahnverfahren Erfolg hatte.

  • Domino27
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    geschrieben 1451126605000

    @ Lothar Stange

    Schau mal meine Beiträge auf S. 72, die versuchen auf Deine Frage einzugeben.  Zusammen mit der Info, dass der Liquidator bis Ende Januar einen Zahlungsplan aufstellen will sieht man, dass sich im Laufe vom Februar was tun wird. Denn auch der Liquidator weiß um die Thematik der Insolvenzverschleppung.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1451133233000

    Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren mit dem Ziel der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubigergemeinschaft aus der Insolvenzmasse. Daher müssen Vollstreckungsverbote bestehen, die dieses Ziel beeinträchtigen können. Solche Verbote bestehen für Insolvenzgläubiger und Masseverbindlichkeiten.

    Gläubiger, deren Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden, können diese als Insolvenzgläubiger nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren, insbesondere durch Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgen. Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (Sach- und Forderungspfändungen) sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.

    Darüber hinaus sind Insolvenzgläubiger nicht geschützt, die im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag oder danach durch eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners Titel erlangt haben. Solche Sicherungen werden mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam, so dass der Insolvenzverwalter die Aufhebung einer Pfändung bzw. Löschung einer Sicherungshypothek verlangen wird.

    Dass eine Einzelvollstreckung nach Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse ziemlich sinnlos ist, braucht vermutlich auch dem gar nicht mit der Thematik befassten nicht genauer erläutert zu werden.

    Allerdings hemmen Pfändungsbeschlüsse die Verjährung womit der Gläubiger nach Beendigung des Wohlverhaltenszeitraumes wieder vollstrecken kann.

    Darüber brauchen sich die Betroffenen hier jedoch keine Gedanken zu machen, ihre Forderungen werden im Falle des Ausfalls des Schuldners bekanntlich von der Insolvenzversicherung beglichen.

    Ist kein Vermögen vorhanden, in welches vollstreckt werden kann, darf man sich den Titel gerne rahmen und an einer beliebigen Stelle zur Erinnerung aufhängen ...

    Es ist von eher geringem Nutzen, hier ggf. seine erfolgreichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wiederzugeben, ausgenommen sie fanden im Rahmen einer Insolvenz (nur für Neugläubiger möglich) statt.

    Betroffene, die eine solche trotz aller hier zusammengefassten Informationen planen sollten sich fachlich beraten lassen. Dies kann beispielsweise bei einem Inkassobüro erfolgen, man muss nicht unbedingt einen Anwalt damit befassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    geschrieben 1451133845000

    Außerdem handelt es hier auch nicht um ein Insovenzverfahren sondern um  eine Liquidation.

    Der Unterschied wurde ja hinlänglich mehrfach erklärt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1451134084000

    Genau, dann lasst doch wacker noch im Rahmen der Liquidation vollstrecken, ist doch wurscht was der Liquidator dazu sagt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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