Lothar, könntest Du vielleicht mal den genauen Wortlaut der Email hier einstellen? Finde die Ansage, daß Mediwelt auf jeden Fall die Anzahlung zurückzahlt, schon bemerkenswert.
Mediwelt Reisen
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geschrieben 1451055488000
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1451056795000
Hier wurden erst einmal einige Beiträge entfernt.
Ich darf doch um eine höflichere Wortwahl bitten. Das gilt aber auch für PN und gemeldete Beiträge.
Weitere Beiträge solchen Inhalts werden kommentarlos gelöscht.
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geschrieben 1451057858000
Es ist ganz klar davon abzuraten, Mahnbescheide gegen die MediWelt zu erwirken.
Diese können im weiteren Verlauf des Verfahrens sogar aufgehoben werden und auf den Kosten bleibt man sitzen.
Gegen die Bevollmächtigung eines Anwalts zur Einrede bei der Versicherung spricht hingegen nichts, das habe ich auch nie behauptet. Ich schrieb lediglich sie sei nicht nötig und keine Garantie für einen Erfolg.
Sofern jedoch eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung vorliegt bzw. ein befreundeter Jurist bereit ist unentgeldlich zu agieren verliert man allenfalls die Portokosten (oder eben den mit der RSV vereinbarten Selbstbehalt).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1451069711000
Auf der Forenebene von HolidayCheck geht es explizit um Meinungen - insbesondere zu Fragen mit rechtlichem Hintergrund. Insofern ist deine spezifische Nachfrage zur Qualifikation müssig bzw. widerspräche eine Präzisierung auf Forenebene zumeist den geltenden Regeln.
Der Nutzer muss so oder so das Risiko tolerieren, durch Forenbeiträge komplett auf dem Holzweg zu landen und sich keinesfalls rechtsverbindlich darauf berufen zu können.
Selbstverständlich hat man sich auch im Rahmen rein subjektiver Meinungsäußerungen an die Forenregeln zu halten, hierfür sorgen ggf. die Admins (q.e.d)
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass die Vorträge von Bier-Steiner dem genauen Beobachter gewisse Zweifel hinsichtlich ihrer Authentizität aufgeben können.
Grundsätzlich ist ein Dank ja eine tolle Sache (und eher Mangelware!), jedoch sollte ein wenig Reflektion schon sein:
Bier-Steiner will die kompletten Reiskosten "vorfällig" bezahlt haben, namentlich €4000. Diese sollen ihr/ihm nun mit Hilfe eines Anwalts quasi mühelos wieder erstattet worden sein, ungeachtet aller widersprüchlichen umgebenden Bedingungen? (Unternehmen i.L., vor Ablauf des Jahres etc.)
Der Anwalt soll sich seinerseits mit den Beiträgen hier im Forum befasst und einem Lachkrampf erlegen sein?
Tausende Betroffene (!!) sollen ihrerseits mittels derselben Methode zu einer vorzeitigen Entschädigung gelangt und ein jeder Betroffene reichlich auf der Milchsuppe dahergeschwommen sein, sofern er nicht ebenfalls Nutzen zieht aus dem "hilfreichen" Tipp?
Ich neige zum Vorschlag, eine Musik von Hans Zimmer unter diese Szenarien zu legen um ihre Dramatik ein wenig besser herauszuarbeiten ...
Besser wäre jedoch - wie schon an anderer Stelle in diesem Unterforum bemerkt! - eine möglichst sachliche Betrachtung einer zugegeben emotional sehr belasteten Angelegenheit.
Hierzu sind reichlich Hinweise gegeben worden (über die Anwalt Harvey vermutlich noch immer ./. nie wieder lacht). Ich halte es für schlichterdings unlauter, Betroffene in eine Endlosschleifen von Misstrauen zu treiben, wenn Vertrauen in den Gesetzgeber soviel hilfreicher wäre.
Bedauerliche Geschöpfe, die sich mit halbgaren oder gar zweifelhaften "Berichten" hier produzieren zu wollen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1451071551000
@mühlheimer65
Willkommen im Forum von HolidayCheck - kein erfreulicher Anlass ...
Mit dem Einlieferungsschein hast du die erforderlicher Sicherheit zur Überstellung deiner Forderungsaufstellung erlangt. Es ist für dich damit rechtlich nicht mehr erheblich, wann eine Rückmeldung des Unternehmens erfolgt - bedauerlich allemal, jedoch insgesamt nur eine Marginalie.
Hinsichtlich der Nachfrage bei der Versicherung ist bereits umfassend ausgeführt worden, ein Leistungsanspruch besteht soweit tatsächlich noch nicht.
Ich räume ein, dass das insgesamt sehr belastend ist - wirkliche Sorge um die Erstattung deiner Zahlungen ist jedoch unbegründet.
Dein Vermittler (auch wenn er nicht zu meinen Bevorzugten gehört!) konnte weder warnen, noch profitiert er irgendwie von der Misere - also lass Fünfe gerade sein und kümmere dich um die Lösung des Problems.
Viel Erfolg!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1451076367000
@ doc 3366
hallo Doc,
selbstverständlich stelle ich gern einen Auzug der e-mail, die ich am 23.12. vom Liquidator erhalten , hier ein:
Auszug:
Aufgrund der nicht durchgeführten Reise werden die von Ihnen an die MediWelt Reisen GmbH gezahlten Beträge erstattet. Da Sie die Reise angezahlt haben, erhalten Sie diesen Betrag selbstverständlich zurück.
Die MediWelt Reisen GmbH befindet sich in der Liquidationsphase und wird vom Liquidator ordnungsgemäß betreut und abgewickelt. Der Liquidator ist derzeit beschäftigt, sich einen Gesamtüberblick der Aktiva und Passiva zu verschaffen, so dass wir Ihnen einen konkreten Erstattungstermin leider noch nicht nennen können. Ein Zahlungsplan für das Jahr 2016 wird aber voraussichtlich Ende 01/2016 erstellt sein. Seien Sie bitte versichert, dass wir Ihre Zahlung auf den Reisepreis schnellstmöglich erstatten werden, da es auch in unserem Interesse liegt, die berechtigten Ansprüche schnell zu erfüllen.
Wir möchten unser Bedauern für diese Situation ausdrücken und bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise. Wir bitten höflich, von Mahnungen und/oder Zahlungserinnerungen abzusehen, weil eine wiederholte Postvorlage des Vorgangs eine finanzielle Erledigung desselben nicht beschleunigt.
Also, liebe Freunde, ich werde aauf jeden Fall bis Ende Jan./Anfang Febr. abwarten und vielleicht lösen sich alle Bedenken dann in Wohlgefallen auf und wenn nicht, dann haben wir immer noch den Sicherungsschein und werden dann unser Geld von der Vers. bekommen.
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geschrieben 1451076836000
@ Mühlheimer
wenn Du jetzt deine Forderungen formulierst und per e-mail an den Liquidator schickst, dann erhälst du sofort eine automatisierte e-mail-Bestätigung. Versuch es einfach mal.
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geschrieben 1451083238000
Braucht man nicht, der Zustellungsschnippel reicht vollkommen aus.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1451085647000
@Lothar Stange hat mit dem Einstellen der Mail die Frage beantwortet...das Geld kommt (wie bereits unzählige Male vorhergesagt entweder von Mediwelt oder dem Versicherer. Es ist für alle Betroffenen letztlich schnurzpiepe woher das Geld kommt.
Grundsätzlich:
Es scheint noch immer nicht angekommen zu sein, daß es jedermann selbstverständlich unbenommen ist, einen RA einzuschalten und diesen mit der Interessenvertretung zu beauftragen...nur wird dadurch weder etwas beschleunigt, noch gibt es mehr oder auch nur grundsätzlich etwas sicherer.
Wie auch immer @Bier-Steine an sein Geld gekommen ist, so ist dies kein Regelfall und hat "null bis nichts" mit einem aktiven Anwalt zu tun.
Da @Bier-Steiner ja anscheinend so herausra gend gut informiert ist, kann er uns hier ja sicher sagen, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist...und wie "Tausende" in Zahlen formuliert aussieht.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1451086812000
@Lothar Stange danke fürs posten der Mail. Habe eine solche zwar (noch) nicht erhalten aber interessant zu lesen das Mediwelt aktiv und persönlich sich bei mindestens einem Betroffenen gemeldet und ein "Datum" genannt hat.
@vonschmeling deine Meinung das von Mahnbescheiden abzuraten ist kann ich (auch nach Rücksprache mit einer Juristin) nicht teilen. Verstehe auch nicht wie diese "im weiteren Verlauf des Verfahren sogar aufgehoben" werden können. Was meinst Du damit bzw. wer und warum soll die Mahnbescheide aufheben? Klar können Mahnbescheide widerrufen oder abgelehnt werden letzteres aber nur wenn der Schuldner Einspruch einlegt (was selbst bei berechtigten Vorderungen nichtmal selten ist, alleine schon um "Zeit zu gewinnen" ) und der Gläubiger seine Vorderungen nicht begründen kann. Achso ein Mahnbescheid kann natürlich auch durch "begleichen der Schuld" "aufgehoben" werden aber das würde ich jetzt nicht als so Schlimm empfinden (Alles mal etwas vereinfacht gesprochen). Wo Du aber meiner Meinung nach Recht hast (war ein guter Hinweis) dass der Gläubiger ggf. auf den Mahnkosten sitzen bleibt da diese durch den Sicherungsschein nicht abgedeckt sind. Trotzdem kann und ist ein Mahnbescheid ein adäquates Mittel zu dem mir persönlich geraten wurde und zu dem ich auch wahrscheinlich spätestens Anfang Februar 2016 greifen werde sollte ich von Mediwelt bis dahin nichts "hören".
Das (vereinfachte) Mahnverfahren kann man übrigens auch ohne Anwalt online einleiten und die Kosten dafür (ohne Anwalt) sind auch gar nicht so hoch. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe sind es bei einer "Schuld" von 1600 Euro ca. 37 Euro Mahngebühren.
Viele Grüße
Martin