Tja, weiss auch nicht, was ich davon halten soll.
Ich glaube kaum, dass es eine Rechtsgrundlage für eine derzeitige Forderung an die Versicherung gibt. Wie London ja geschrieben hat, hat man seinen Antrag abgelehnt.
Die Versicherung hat mit Sicherheit auch Anwälte, die solche Anträge prüfen.
Lese ich den Sicherungsschein, dann muss mir doch bewußt werden, dass ich z.Z. keinen Anspruch bei der Vers. habe. Es steht doch ganz eindeutig "bei Zahlungsunfähigkeit oder beantragter Insolvenz". z.Zt. zeigt sich MediWelt doch zahlungswillig, oder wie ist es zu verstehen, wenn man mir mitteilt, dass bis Ende Jan. ein Zahlungsplan erstellt werden soll? Darum bin ich auch der Meinung, dass ein gerichtliches Mahnverfahren z.Z nichts bringt.
Sollte sich die ganze Angelegenheit nun wirklich noch über Monate hinziehen, bleibt mir doch immer noch die Möglichkeit anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aber, Holginho, ich merkt schon, man dreht hier immer wieder im Kreis.
Natürlich habe ich für die Ungeduld einiger, denen jetzt u.U. zwei- oder
dreitausend Euro fehlen, Verständnis, denn es handelt sich doch um eine Menge Geld.
Aber so oder so glaube ich nicht, dass man eine vorzeitige Auszahlung bei der Vers. erzwingen kann.
@Cveaty69
Natürlich wäre es Intressant auf welcher Rechtsgrundlage dein Rechtsanwalt eine Auszahlung "erzwingen"will.