• Octopus_nrw
    Dabei seit: 1219622400000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1451256496000

    @vonschmeling 

    Wie wäre es wenn Du mal die Dir gestellten Fragen beantwortest. Siehe Seite 75.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1451258143000

    Diese sind soweit möglich beantwortet - such selbst.

    Ich fühle mich hier auch nicht im Obligo, habe ich immerhin keine Beschuldigungen zu erledigen - und grad darum geht´s akut.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Octopus_nrw
    Dabei seit: 1219622400000
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    geschrieben 1451306969000

    Hallo vonschmeling,

    ich habe gesucht und keine Antwort von Dir gefunden. Nur einen tollen Aufsatz zum Insolvenzverfahren. Echt super ... aber nur für Leute die "Insolvenzverfahren" nicht selber bei Google oder Wikipedia eingeben können und dazu ist er noch bezüglich Liquidation und "Fristen" am Thema vorbei.

    Also entnehme ich deinem letzen post das es Dir hierauf nicht möglich ist zu antworten:

    vonschmeling: "Eine Liquidationkann sich selbstverständlich hinziehen, nicht jedoch die Befriedigung der Gläubiger." (Zitat Seite 73)

    Meine Fragen: Gibt es bei einer Liquidation für die Befriedigung der Gläubiger (gesetzliche) Fristen? Wenn ja welche? Wo sind die"verankert"? (Seite 75 / 26.12.2015 03:21:10)

      

    Wenn es Dir nicht möglich ist darauf zu antworten verstehe ich nicht wie Du diese "Behauptung" ("...nicht jedoch die Befriedigung der Gläubiger.") einfach so in den Raum stellen kannst und nicht nach "hinziehen" einen Punkt gemacht hast. Dabei ist es doch nach Deinen eigenen Worten:" Mein einziges Ansinnen ist es, zuweilen die Nebel etwas zulichten zu versuchen..."

     

    Sorry vonschmeling sowas lichtet meiner Meinung nach keinen Nebel sondern verursacht ihn erst.

    Viele Grüße

    Martin

  • vonschmeling
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    geschrieben 1451308579000

    Die gesetzlichen Fristen beginnen mit der ersten Bilanz, also der Evaluierung von Forderungen, Masse und Verbindlichkeiten.

    Ist erkennbar, dass die Verbindlichkeiten nicht aus der Masse befriedigt werden können muss nach spätestens 3 Wochen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, das hatte übrigens Domino bereits erklärt.

    Selbstverständlich ist für diesen Vorgang auch im Interesse des Unternehmers Eile geboten, schließlich laufen ansonsten ja etliche Verbindlichkeiten weiter und verschlimmern die Lage.

    Konnte man das nicht googlen?

    Wenn dir, octopus, meine "Aufsätze" nicht taugen überlies sie und erspare mir deine Einschätzung ihrer Sinnhaftigkeit.

    Danke.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Feldlerche 2005
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    geschrieben 1451310083000

    Die Erklärung ist super, nur woher weiß ich wann die Bilanz erstellt ist? Die Eröffnung der Liquidation ist ja nun mehr als 3 Wochen her.

  • Octopus_nrw
    Dabei seit: 1219622400000
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    geschrieben 1451310683000

    Danke  ... @Feldlerche

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1451312308000

    Dabei ist zudem zu beachten, daß (m.W.) die 3 Wochen nicht in Stein grmeißelt sind und durchaus "anträglich"(?) verlängert werden können.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1451313748000

    Der Unternehmer hat - wie ich bereits schrieb - ein vitales Eigeninteresse an einer zügigen Erstellung der Bilanz. Allerdings hat er hierfür mehr als 3 Wochen Zeit, angekündigt wurde der Zahlungsplan (als eine mögliche Folge derselben) für Ende Januar.

    Selbstverständlich ist dann jedoch nur die Situation der Gläubiger im Besitz einer Insolvenzversicherung geregelt, andere könnten tatsächlich deutlich mehr Sitzfleisch benötigen.

    Nur für´s Protokoll: Ich beantworte gerne und geduldig Fragen, allerdings lege ich einen nicht unerheblichen Wert auf die Form, in der sie gestellt werden. Für eine Inquisition stehe ich daher nicht weiter zur Verfügung. Stattdessen wiederhole ich meinen Rat, den hier gemachten Vorschlägen zur Bevollmächtigung eines Anwalt zu folgen, welcher von sich behauptet er könne eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme bei der Züricher Versicherung erzwingen.

    Glück auf!

    @Holginho

    Für eine Prolongation der Frist zum Antrag auf Insolvenz bräuchte es wahrlich sehr gehaltvolle Argumente, beispielsweise hohe Forderungen, deren Beitreibung noch erfolgversprechend erscheint sofern dafür mehr Zeit zur Verfügung steht. Ansonsten sind diese 3 Wochen einzuhalten wenn man sich nicht strafbar machen will.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1451313905000

    Octopus_nrw:

    @vonschmeling 

    Wie wäre es wenn Du mal die Dir gestellten Fragen beantwortest. Siehe Seite 75.

    Wie wäre es, wenn du dir mal bewusst machst, dass ich nicht dein Geherda bin?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1451314142000

    Ist schon klar @vonschmeling ;) ...War auch nur als Hinweis für den Fall der Fälle gedacht. Und bevor von einigen anwaltlich Beratenen uns Ahnungslosen wieder ebensolche vorgestellt wird, sollten eben auch Details benannt werden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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