Willkommen im Forum von HolidayCheck, @damianking.
Du wirst ein bisschen zurückblättern müssen, die Ansichten zur Einschaltung eines Anwalts sind eher kontrovers ...
Um es kurz zu umreissen:
Sofern es dich nichts kostet spricht nichts dagegen. Allerdings muss ggf. deine Rechtsschutzsversicherung für die Gebühren aufkommen, vom Insolvenzversicherer ist nichts zu erwarten. Dieser übernimmt im Falle eines Falles lediglich die nachweislichen Vorverauslagungen zu Buchung.
Lt. Rückmeldung mehrerer Foris, die mittels Anwalt bei der IV um eine vorzeitige Auszahlung ersucht haben sind gescheitert, ein inzwischen gesperrter User gab an, er habe breits eine Rückzahlung von der IV erhalten. Leider bezweifle nicht nur ich die Authentizität des Berichts ...
Etwa ab Seite 45 des Threads gibt es vermehrt Hinweise zu anwaltlicher Hilfe und ihrem möglichen Nutzen. UserIn Cveaty69 hat als erste(r) von einer Bevollmächtigung berichtet - seither aber offenbar auch noch keine konkreten Erfolge auf dem Zettel ...
Je nach Höhe deines Schadens solltest du dich mit deiner Rechtsschutzversicherung beraten. Es gibt grundsätzlich schon Motive für eine gerichtliche Beitreibung, weniger jedoch auf dem mutmaßlichen Niveau eines Masseschuldners mit dreihundertelwunneunzich Euro Anzahlungsrückforderung ...