Was für ein Kneipenjargon
Die Mitarbeiter des RV lesen das natürlich. Mal sehen, wie sie das finden.
Was für ein Kneipenjargon
Die Mitarbeiter des RV lesen das natürlich. Mal sehen, wie sie das finden.
Sie werden deinen Beitrag - ohne entsprechenden Nachweis! - als Verleumdung betrachten, mindestens jedoch als geschäftschädigend. Strafrechtliche Verfolgung wäre zu befürchten, zivilrechtlich kann Schadenersatz verlangt werden.
Aber wieviele Vögel legen hier denn noch ihre Eier und treten danach nicht mehr in Erscheinung?
Das gerät zusehends grotesk!?
Hallo,
es macht mich wütend, wenn ich so einen Beitrag lese und ich frage mich, aus welcher Anstalt man den entlassen hat. Vielleicht ist es der Bier-Steiner in einem neuen Gewand.
Endlich war mal ein paar Tage Ruhe hier im Forum und dann so ein Spinner.
Warum, mein Freund und dann sag uns warum es deiner Meinung nach kein Geld gibt. Aber Fakten und nicht nur Vermutungen. Blödsinne Beiträge haben wir hier schon genug gehabt.
Ich finde auch, dass die Mindestvoraussetzung korrektes Buchstabieren der Beschimpfungen sein sollte, Lothar ...
Trotz aller Anstalten und Spasten widerspricht der Vorhalt der Anstalt als Herkunft des Spastis der Netiquette und sollte derlei unterbleiben.
Kein Schimmer an großen Sprüchen reicht zur Not ja auch?!
@ von schmeling
ich kann und will es nicht tollerieren, dass hier wieder so ein Spinner anfängt, die User im Forum zu verunsichern.
Wenn der Kamerad genaues weiß, dann soll er es sagen und nicht irgendwelche Vermutungen äußern, die jeder Grundlage entbehren,
Lies die beiden Beiträge und stelle dir dann die Frage, ob S04-Ziege sich einer besonderen Kompetenz verdächtig macht?
Ich würde sagen nein und demnach den Beitrag als "von Spast für Spasten" betrachten.
Hallo ... Hier bin ich ....sorry ich lese nicht mehr täglich hier mit ... Habe mich inzwischen auch beruhigt , was das erst mal bis jetzt verlorene Geld angeht .
mein Anwalt hat leider auch nur das schreiben bekommen , das hier fast alle bekommen haben ... Und jetzt aktuell steht im Raum , Klage einzureichen .... deckungszusage wird gerade abgefragt . Ich glaube aber , dass es einfach nichts bringt und ich wohl oder übel einfach leider auch abwarten muss .... Wenn schon auf ein schreiben vom Anwalt mit einer vorgefertigten Mail geantwortet wird .... Lg
Cveaty69
Was mein lieber Mitgläubiger hast du denn erwartet?
Und aufgrund welcher Grundlage Klage einreichen? MediWelt hat doch erklärt, dass sie bereit sind zu zahlen und man hat uns ja auch mitgeteilt, dass Ende Jan. ein Zahlungplan erstellt werden soll.
Aus meiner Sicht gibt es nur eine Begründung für eine Klage und das wäre wohl "Insolvenzverschleppung", das muss aber erst einmal nachgewiesen werden.
Gut, dass du dich wieder beruhigt hast, alles andere bringt doch nichts und groß aufregen kostet nur Nerven und u.U. bares Geld.
Ich für mein Teil werde bis Anfang Febr. abwarten und wenn dann garnichts geschieht, dann werde ich überlegen welche Massnahmen efektiv sein kann. Jetzt lehn dich mal wieder zurück.
Wenn du aber trotzdem irgendwas erreichen solltest, dann wäre es natürlich fair, es uns wissen zu lassen.
Gruss
Lothar
Vermutlich meint Cveaty eine Vollstreckung und sofern die nix kostet ist sie sicher nicht vollkommen verkehrt.
Wurde hier aber schon elwunneunzichmal erläutert ...
Chapeau @Cveaty für die abschlägige Rückmeldung - das nenne ich forenorientiert!
... aber vor einer Vollstreckung muss erst ein gerichtliches Mahnverfahren gelaufen sein, oder bin ich da im Irrtum?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!