• Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1452888689000

    Sokrates

     Auf vielen Sicherungsscheinen steht "Haftungszeitraum: Kalenderjahr"

    oder auch z.B. "01.11. bis 31.10. d. Folgejahres"

  • vonschmeling
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    geschrieben 1452889480000

    Ja und? Wenn der Zeitrahmen auch nur ansatzweise bedenklich erscheint muss man insistieren - und zwar vor jeglicher Zahlung.

    Ist hier jedoch ein zu vernachlässigender Aspekt, ausgenommen explizit negativer Rückmeldung?!

    (Mahnungen sind soweit unberechtigt, ein Vertrag/ eine Zahlungspflicht entsteht erst mit der vollständigen Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen.)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    geschrieben 1452890582000

    @Lothar Stange

    Immerhin hast Du Dir den Schein genau durchgelesen - und das bezweifele ich für einen nicht unerheblichen Teil der Kundschaft.

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Lothar Stange
    Dabei seit: 1113955200000
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    gesperrt
    geschrieben 1452890993000

    ....aber natürlich muss man soetwas doch lesen. Geht doch auch hier um mein Recht und Geld.

    Für einen seriösen Reiseveranstalter ist es selbstverständlich, den Sicherungsschein an den Reisenden zu übermitteln. Fehlt der Sicherungsschein sollte man sich als Reisender bewusst sein, dass die Zahlung des Preises schon Wochen vor Reise-Antritt das Risiko birgt, dass das Geld bei einer Insolvenz verloren ist. Der Reisevertrag selbst ist aber trotzdem wirksam. Die Reise ist durchzuführen. Es trifft sie nur keine Pflicht, den Reisepreis vor Beendigung der Reise zu zahlen.

    Aber Achtung! Veranstalter, die ohne Sicherungsschein arbeiten, sehen meist trotzdem nicht davon ab, den Reisepreis vor Abfahrt zu verlangen. In diesen Fällen kann man nur dazu raten, die Herausgabe des Sicherungsscheins vom Veranstalter schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zu verlangen. Nach Ablauf der Frist können Sie vom Reisevertrag zurück treten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1452891146000

    Wobei die negativen rechtlichen Auswirkungen fast zu vernachlässigen sind.

    Ohne gültigen Sicherungsschein ist ein Pauschalreisevertrag schlichterdigs nicht zustande gekommen, zumindest nicht nach deutscher Gesetzgebung!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1452911419000

    @Lothar Stange

    Wörtliche Zitate sollten mit einer Quellenangabe versehen sein, ich reiche die zu deinem Beitrag hier mal nach: Recht im Tourismus

    Es bleibt mir mich in soweit zu korrigieren, dass ein Vertrag zwar zustandekommt, jedoch anders als gem. BGB §§ 651. Ohne Ausgabe des Sicherungsscheins ist das Verlangen einer Zahlung nämlich nicht rechtmäßig und muss das Erlangte ggf. herausgegeben werden. Genauer ist der Reisende erst nach Ablauf der Reise verpflichtet, diese überhaupt zu bezahlen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 3aaa
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    geschrieben 1453027540000

    Frage zu Sicherungsschein:

    Welchen Wert hat dieser für Mediwelt Geschädigte, wenn aus der Liquidation noch eine Insolvenz werden sollte, die Gültigkeit des Sicherungsscheins bis dahin abgelaufen ist?

    Will heißen, Eintritt Insolvenz 01.12.16, Sicherungsschein gültig 31.10.15 bis 01.11.16.

    Ein Mediwelt Kunde hat aus Liquidation bis 01.11.16 erst 50% seiner Zahlung erhalten, was passiert mit der Restforderung?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1453033153000

    Maßgeblich ist die Gültigkeit des Sicherungsscheins zum Reisedatum.

    I.d.R. werden im Rahmen der Liquidation keine Teilerstattungen an die Massegläubiger vorgenommen. Entweder das Erlangte kann insgesamt herausgegeben werden oder es wird die Insolvenz beantragt. Damit tritt der Versicherungsfall ein.

    Ausnahme: Die Summe der Erstattungen aller Versicherten beläuft sich auf über 110Mio € per anno - in diesem Fall wird nur anteilig geleistet.

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1453036216000

    Nicht ganz uninteressant wäre es ggfs. etwas näheres/die Hintergründe der 50%-Zahlung zu erfahren.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1453037751000

    Ich glaube, dass die Frage von @3aaa eher hypothetisch war.

    LG

    Sokrates

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