Ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises besteht gegenüber Neckermann nicht, bedauerlich ist allenfalls, dass das Unternehmen dies nicht unumwunden dargelegt hat.
Eventuelle Forderungen sind - wie Mam62 bereits schrieb - direkt an das ausführende Luftverkehrsunternehmen zu richten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es im Rahmen der VO(EG)261/04 für eine Kompensation in Anspruch zu nehmen.
Eine Reisepreisminderung kann vom Veranstalter erst ab der fünften Stunde der Verspätung und in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab dieser und für jede weitere verlangt werden.
Für Einreden gem. EU Fluggastverordnung muss zumindest der Abflugort innerhalb der EU liegen oder die Fluggesellschaft dort ihren Sitz haben.
Nichts dergleichen ist dem Beitrag von Martin zu entnehmen, weshalb so auch keine Beurteilung des Sachstandes erfolgen kann.