Man braucht den Sicherungsschein nicht, er dient nur als Nachweis das der Veranstalter versichert ist. Eine Lastschrift darf nicht zurückgebucht werden wenn es eine geregelte Insolvenz gibt. Bei Zahlung mit Kreditkarte ist ein Chargeback möglich.
Wenn die Reise Angezahlt oder ganz Bezahlt wurde hat man doch einen Nachweis und die Buchungsnummer steht auf dem Kontoauszug.