Hallo SGrevenkamp.

das war ja ein schrecklicher Urlaub. Du schriebst, die Tochter hatte ausreichende Geländerfahrung, das Pferd aber nicht Vom Reitlehrer ist das grobfahrlässig, ein Pferd mit ins Gelände zu nehmen, das noch nicht vom erfahrenen Bereiter dafür ausgebildet bzw. sensibilisiert wurde. Ein Pferd ist ein Fluchttier und wenn es sich erschreckt, rennt es davon oder steigt. Geräusche, flatternde Bänder oder Fahnen, hupendes Autos usw., all das muss das Pferd kennen und somit Geländetauglich sein. Ist das nicht der Fall, darf man dieses Pferd keinem Reitschüler oder Gastreiter anvertrauen. Es ist halt schwer aus der Ferne, der Dame von der Versicherung dies klar zu machen. Jeder Reitlehrer wird dies bestätigen. Kinder haben nicht die Kraft und die Ausbildung, ein durchgehendes Pferd zu bändigen, dazu benötigt es jahrelange Reitausbildung.