Im Sommer wollte ich nach langer Zeit einmal wieder eine Flugreise machen. Also ging ich zum Flughafen und buchte über Eurosun eine Bucher Reise in die Türkei. Nach der Buchung mußte ich leider feststellen, daß von dem, was mir bei der Buchung zugesichert wurde, nicht viel vorhanden war und beschloß - da ich keine Lust hatte mir den Urlaub versauen zu lassen - in den sauren Apfel zu beißen und die Stornokosten in Höhe von 20 % (die man bezahlen muß, wenn man bis zu 30 Tage vor Reiseantritt zurücktritt) zu tragen. Ich erkundigte mich bei Bucher Reisen, an wen ich meinen Reiserücktritt richten soll und schickte dann per Einschreiben ein Rücktrittsschreiben an Eurosun und ein Schreiben bekam Bucher Reisen zur Kenntnisnahme. Daraufhin passierte erst einmal nichts. Dann so ca. eine Woche bevor die Reise hätte losgehen sollen, kam ein Brief von Bucher Reisen, in dem sie schrieben, daß sie mir aufgrund "der Kurzfristigkeit meiner Reisebuchung" die Informationen zur Reise jetzt erst mitteilen könnten. Sie würden die Tickets und Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegen und dort könnte ich auch bezahlen. Daraufhin schrieb ich - dieses Mal per Einschreiben Rückschein - wieder an Bucher Reisen und verwies auf meinen rechtzeitigen Reiserücktritt und legte Kopien der früheren Schreiben bei. Wieder passierte zuerst nichts. Doch dann erhielt ich eine Zahlungserinnerung (gleich mit Mahnstufe 3) über den vollen Reisepreis und einen netten Hinweis, daß sie um Information bitten, falls ich vor Abreise am Schalter bezahlt hätte. Nun muß mein Anwalt sich um die Angelegenheit kümmern, denn wie es aussieht kann man bei Bucher Reisen zwar Briefe schreiben, aber nicht lesen. Für mich ein total unseriöser Reiseveranstalter, bei dem ich nie wieder eine Reise buchen würde und auch bei Eurosun nicht, denn der junge Mann war zwar sehr nett, aber wie sich später herausstellte, total inkompetent.
Reiserücktritt bei Bucher Reisen
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geschrieben 1094553730000
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geschrieben 1094556134000
@ Juliane Stein
Es kommt darauf an, wer im juristischen Sinne Dein Geschäftspartner ist. Offenbar ist Eurosun es nicht, denn die halten sich zurück, weil sie offenbar nur der Vermittler der Reise sind. Insoweit war Eurosun wohl der falsche Adressat Deiner Annullierung. Bucher zieht sich jetzt möglicherweise darauf zurück, nie einen Brief von Dir bekommen zu haben. Den Brief an Bucher hättest Du der Sicherheit halber besser auch per Einschreiben/RSCH abgeschickt, aber im nachhinein ist man immer schlauer.
Im Falle einer Reisestornierung ist es grundsätzlich wichtig, zu klären, wer mein Geschäftspartner ist. Dann zur Beweissicherung den Schriftverkehr ausschließlich per Einschreiben/Rückschein führen, auch wenn das ein paar Euro mehr kostet!
Interessanter Fall! Wenn der vor dem Kadi landen sollte, wird sich herausstellen, ob Eurosun nicht verpflichtet gewesen wäre, Bucher über Deine Stornierung zu informieren.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei. Laß Dir das Reisen durch so eine Geschichte nicht vermiesen!
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o>< -
geschrieben 1094565019000
Hallo Juliane,
ich würde gerne wissen was bei der Buchung zugesichert worden ist, denn mündlich darf Ihnen kein Mitarbeiter irgendwelche Zusicherungen machen die nicht im Vertrag oder in der Sushcreibung des Veranstalters steht.
Die stornierung hätte bei der Reiseagentur durchgeführt werden müssen, die dann automatisch bei Bucher aufläuft.
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geschrieben 1094569936000
@ sandra
Wenn ich das richtig verstenden habe, i s t die Stornierung bei der Agentur vorgenommen worden, und zwar mit Einschreibebrief. Bucher bekam offenbar nur einen einfachen Brief.
Ich bin wie Du der Auffassung, daß es die Pflicht der Agentur gewesen wäre, Bucher von der Kündigung in Kenntnis zu setzen, selbst wenn die Agentur nicht im juristischen Sinne Partner des Kunden ist.
Ich denke, hier hat der Kunde bei einer evtl. juristischen Auseinandersetzung gute Karten.
Mich würde mal interessieren, was der Salzburger Peter als Reiserechtexperte dazu sagt!?
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o>< -
geschrieben 1094634195000
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geschrieben 1094642405000
Hallöchen,
Ein Schreiben eingeschreiben aufzugeben, heisst noch lange nicht, dass es auch tatsächlich angekommen ist. Es wäre fürs erst sinnvoll, eine Postnachforschung zu machen um zu erfahren, wann und von wem das Schreiben übernommen wurde.
Christin
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geschrieben 1094642995000
Bei "Einschreiben/Rückschein" kann man davon ausgehen, daß das Schreiben den Adressaten erreicht hat, sofern der Rückschein zurück kommt. Anhand der Quittung auf dem Rückschein kann jederzeit ermittelt werden, wer im Hause des Adressaten den Brief in Empfang genommen hat.
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geschrieben 1094643613000
Dass ich bei Einschreiben/Rückschein die Empfangsbestätigung habe, weiss ich schon.
Ich hab jetzt den Beitrag noch einmal gelesen und wenn ich es auch richtig verstanden habe, dann wurde der erste Reiserücktritt nur per Einschreiben abgesendet. Und da wäre zu klären, wann und von wem dieses Schreiben übernommen wurde.
Christin
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geschrieben 1094715202000
Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen, daß ich mich vorher bei Bucher per Email darüber informiert hatte, an wen meine Stornierung zu schicken ist. Ansonsten habe ich beide "erste" Schreiben per Übergabe-Einschreiben geschickt, d. h. sowohl das Schreiben an Eurosun als auch an Bucher die Kopie. Ich denke mal auch nicht, daß die Schreiben nicht angekommen sind, aber warum soll man sich mit 20 % zufrieden geben, wenn man denkt, man könnte 100 % haben. Ganz miese *******!
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geschrieben 1094726147000
@ Juliane Stein
Ganz miese *******! Da hast Du völlig Recht!
Nach dem, wie Du es jetzt schilderst (ging aus Deiner Themeneröffnung nicht hervor), hast Du auch juristisch beste Karten. Wenn die nicht einlenken, würde ich es auf dem Rechtsweg durchfechten, zumal wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast. M.E. kannst Du das nicht verlieren!
Oft halten Veranstalter sich steif, weil sie darauf spekulieren, daß der Kunde keine Rechtsschutzversicherung hat und deswegen auf rechtliche Schritte verzichtet.
><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><