• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1277150589000

    Ich bin auch der Meinung, wenn der Reisevertrag nicht vom RV gekündigt worden ist bleibt dieser für den Rücktransport gem. geschlossenem Reisevertrag in der Pflicht. Wenn Zusagen gemacht worden sind, das die Hotelkosten bis zum Rückflug übernommen werden, tja, das Wort gilt gem. den Grundsäätzen: auch mündliche Verträge ( durch den RV in Form des Reiseleiters vor Ort ) sind bindend.

    Ich würde auf eine solche Rechnung dem RV einen höflichen Brief schreiben, und die Zahlung ablehnen.

    Falls jedoch eine Kündigung vor Ort erfolgt ist würde ich ebenfalls eine pauschale Rechnung über den 50%-igen Anteil an den Flugkosten ablehnen, wenn nicht schlüssig durch Vorlage von Belegen der in Rechnung gestellte Betrag nachgewiesen wird.

    Gruss Gabriela

  • petra hano
    Dabei seit: 1258675200000
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    geschrieben 1277198135000

    Hallo an alle Enttäuschten FTI Urlauber, am Samstag habe ich eine saftige Rechnung von FTI für die entstandenen Mehrkosten des unfreiwilligen Aufenthaltes in der Türkei im April 2010 erhalten. Mir wurde kein Vertrag gekündigt. Jedenfalls nicht bewusst. Habe nichts unterschrieben. Es wurde von FTI auch nichts über eine Kündigung gesagt. Sehe ich es richtig, dass bei Nichtkündigung der Reisende nichts bezahlen muss ???

     

    Gruß Petra

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1277201892000

    Hallo Petra, hier noch mal die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums im Auszug:

    Der Rückflug fällt aus:

    "Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer als der ursprüngliche Flug, müssen sich Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen.

    Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen, so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten - etwa Übernachtungskosten - trägt der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben".

    Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.

    Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen."

    (Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: "Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche", 21.04.2010)

    Darüberhinaus hier noch ein Beschwerdeformular der EU-Verbraucherstelle, 

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • karola.deisinger
    Dabei seit: 1273104000000
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    geschrieben 1277237176000

    Meine Frage: Kann ich erst einmal die Rechnung ignorieren? Unser Vertrag wurde weder gekündigt, noch wurde uns mitgeteilt, dass evtl. Rücktransportkosten auf uns zukommen könnte. Es war immer nur die Rede davon, dass, wenn überhaupt, Hotelkosten auf uns zukommen könnten. Eigentlich sind wir ja mit dem gleichen Fluganbieter wie beim Hinflug zurückgeflogen. Nur eben vier Tage später.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1277244735000

    Hallo Karola,

    den Kopf in den Sand stecken oder auch nicht reagieren löst immer irgendwelche Maßnahmen aus. Als da sind 1. Mahnung, letzte Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid.

    Also auf alle Fälle den Eingang der Rechnung bestätigen, aber gleichzeitig schriftlich

    Widerspruch einlegen auf Basis der vorstehenden Info des BMJ und entsprechend

    argumentieren. Denke, das ist da schon sehr hilfreich aufgeführt.

    Wenn es denn so passt in Deinem Fall, aber das mußt Du prüfen und entscheiden.

    Vielleicht kannst Du zusätzlich die örtliche Verbraucherberatung einschalten (kostet meist eine kleine Pauschalgebühr). Wenn Du nicht sicher bist, solltest Du fachliche Hilfe in Anspruch nehmen (Fachanwalt für Reiserecht)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • SwimmingPool
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 42
    geschrieben 1277308350000

    Weiß jemand, wie andere Reiseanbieterreagiert haben? Es ist wirklich ärgerlich, dass man im Nachhinein eine Rechnungbezahlen muss, aber irgendwie verstehe ich auch, dass die Unternehmen nichtalle Kosten decken können.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1277386187000

    Das hier ist der FTI-Thread...

    Zu anderen Veranstaltern nimm bitte als Informations-Quelle die dazu gehörenden Threads.

    Sonst wird das hier unübersichtlich. Dankeschön!

  • elabeyer@web.de
    Dabei seit: 1145232000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1277759075000

    Hallo FTI Urlauber,

    bisher haben wir noch keine Rechnung erhalten. Ich warte ab- sehe es aber nicht ein zu zahlen.

    ABER ich weiß dass Tjaereborg-Urlauber  KEINE Rechnung erhalten haben im Gegenteil :sie haben Geld für die Übernachtungen erhalten !!!!!

     

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1277761209000

    Oha, du siehst es nicht ein! ... na dann ist ja alles gut. Dieser Argumentation wird jeder Richter folgen.

     

    Im Ernst: Du hast keine Wahl! Wenn FTI Dir den Reisevertrag gekündigt hat, dann zahlen sie Dir die erste Nacht ( aus Kulanz ) und alle weiteren Zusatznächte zahlst Du selbst. Den Rückflug zahlen sie Dir zur Hälfte, die andere Hälfte zahlst Du.

    So steht´s im Gesetz.

     

    VG. 

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1277765581000

    Nein, nur die ( nachgewiesenen ) Mehrkosten des Rückfluges zahlst du zur Hälfte, denn deinen eigentlichen Rückflug der Pauschalreise hattest du bereits bezahlt. Diese Pflicht des RV bleibt bestehen.

    Gruss Gabriela

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