• nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12422
    geschrieben 1583134839178

    @fingerlui sagte:

    Hallo Ewy,

    Deine Reise ist zwar schon Jahre her, würde aber doch gerne wissen wie die Sache ausging mit dem Flug?

    LG

    Ob ewy2308 nach so langer Zeit noch in diesem Thread liest? Schreib ihr/ihm lieber eine PN, dann bekommt sie/er eine Information per Mail.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Melina98
    Dabei seit: 1582788686436
    Beiträge: 10
    geschrieben 1584093905834

    Hallo,

    So wir haben jetzt eine schriftliche Antwort von V Tours erhalten, dass sie keinen Ausgleich zahlen wollen, da der Strand ja von Öffentlichen Baumaßnahmen usw. Betroffen war und nicht direkt vom Hotel, weil es irgendwie von der Regierung geplant war, what ever. Und da war ja die angebotenen Leistungen vom Hotel auch nicht angenommen haben, sind wir quasi selber Schuld und bekommen gar nichts, ist das rechtens?!

    Ich mein sie werben ja trotzdem mit tollen Bildern vom riesen Strand, ohne mitzuteilen, dass der Strand gar nicht da ist und dass da eine riesige Baustelle ist.

    Müssen wir das jetzt wirklich so hinnehmen?!

    Ich hoffe nicht!

    Mit freundlichen Grüßen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584096194185

    Die angebotene "Abhilfe" vor Ort darf man durchaus als ungeeignet im Hinblick auf die Problemlösung betrachten, insofern spielt das keine Rolle in Betracht des Minderungsanspruchs.

    Ferner ist es auch nicht maßgeblich, wer nun den Baulärm verursacht hat - er war da und er war massiv.

    In diesem Fall würde ich einen Anwalt hinzuziehen, bzw. ein letztes Schreiben mit bezifferter Forderung (50%) samt kurzer Fristsetzung per Einwurfeinschreiben übersenden und im Falle eines ergebnislosen Verstreichens der Frist rechtliche Schritte ankündigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Melina98
    Dabei seit: 1582788686436
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    geschrieben 1584103994733

    Ok vielen Dank!! Dann werde ich das so machen!.

    Danke:grinning: ich berichte dann

  • Summerdays
    Dabei seit: 1394323200000
    Beiträge: 762
    geschrieben 1584190936654 , zuletzt editiert von Summerdays

    Nein, nein nein, nicht nur 50% , da ist eine größere Summe drin. Wir haben ca. 65% der gesamten Reiseskosten, nur für den Baulärm erhalten. Und dies nur als Vergleich. Unbedingt ( falls möglich) Anwalt nehmen, vielleicht gibts in eurer Nähe auch Einen der sich auf dieses Fachgebiet, Reiserecht spezialisiert hat. Die Chancen stehen bestens für eine Klage.

    Übrigens war unsere Baustelle auch nicht im Hotel, sondern eine Baumaßnahme des Ortes und der Kommune. Keines der ansässigen Hotels in der Umgebung wurde darüber im Vorfeld informiert.

    Also nur Mut.

  • Melina98
    Dabei seit: 1582788686436
    Beiträge: 10
    geschrieben 1584197398664

    Oh echt so viel?! Krass! Ich habe nur keine Rechtsschutzversicherung und hab Angst dann auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben :/...

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1584202879264

    Ich würde mich da wahrlich nicht drauf verlassen. Insbesondere , da sich die Gerichte weitestgehend an der Frankfurter Tabelle orientieren. Und selbst zu 50 % Reisepreisminderung muss schon einiges zusammenkommen, z.B. durchgängig Lärm bei Tag und Nacht.

    Und letztendlich , so verlockend eine immens hoch angesetzte Forderung auch ist, gilt immer : was nutzt eine hohe Kompensation, wenn die dafür entstandenen Kosten noch höher sind ? Selbst wenn man im Recht ist - nichts zu bekommen ist in vielen Fällen die kostengünstigere Lösung.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584206919960 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Falls Melina98 obsiegt und eine Kompensation zugesprochen bekommt entfällt die Sorge um die Kosten.

    Es ist zwar richtig, dass die gängige Spruchpraxis Verbraucher freundlich tendiert, allerdings würde ich doch das Bestreben zu einer außergerichtlichen Einigung anraten.

    Unter diesen Gesichtspunkten halte ich 50% des Reisepreises als Forderung für angemessen.

    Hier mal was zum Einlesen ...

    Nachdem der Veranstalter aber offensichtlich ganz auf Durchzug schaltet, ist schon eine einschlägige Argumentation nötig.

    Beispielsweise ist die Berufung auf Ablehnung der nutzlosen Abhilfeversuche und als Folge der Verlust des Anspruchs völliger Mumpitz, man muss dem Antragsgegner schon ordentlich die Leviten lesen.

    Vielleicht schaust du mal in die einschlägigen legal tech tools @Melina98, eine Erstberatung und ein Brief kosten wahrlich nicht die Welt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Melina98
    Dabei seit: 1582788686436
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    geschrieben 1584207938541

    Vielen Dank! Ich denke ich werde mich mal im Internet belesen Und mir Paragrafen oder ähnliches raussuchen zur Begründung und dann mit Anwalt,, drohen,, falls sie die Frist nicht einhalten. Danke für die Tipps!! Und für den Link.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584210094680

    Bitte such dir nicht ohne fundiertes Wissen irgendwelche Paragraphen raus (relevant wären die §§ 651 BGB), das geht in die Hose.

    Du musst entschieden der Auffassung widersprechen, ihr hättet mit der Ablehnung vollkommen unzureichender Abhilfemaßnahmen den Minderungsanspruch verwirkt.

    Ferner widerspreche der Argumentation, die Baumaßnahmen seien nicht dem Hotel zuzuordnen gewesen und damit könne sich der Veranstalter von seiner Informationspflicht als entbunden betrachten.

    Selbst der Umstand, dass der Strand schon lange nicht mehr in seiner ehemaligen Beschaffenheit vorhanden ist rechtfertigt eben nicht die bildhafte Darstellung des ehemaligen, das ist schlichterdings eine mutwillige Täuschung.

    Ferner erscheint es ja auch recht befremdlich, dass die örtliche Vertretung erst "vor Kurzem" von der Situation erfahren haben will - warum wohl hat man eine "örtliche Vertretung"?

    Du solltest nicht mit einem Anwalt "drohen" sondern seine Bevollmächtigung ankündigen als nächste Maßnahme in der Auseinandersetzung. Tu das dann aber auch bitte in dem Bewusstsein, mit schlafwandlerischer Sicherheit zu scheitern falls das keinen Eindruck macht und du deinen Ankündigungen keine Taten folgen lässt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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