da ich direkt aus dem Nähkästchen plaudern kann, hier ein paar Punkte Also auch ohne Rechtsschutzversicherung habt ihr sicherlich recht gute Aussichten zur Klage. D.h. aber Zeit und evtl im Vorfeld anfallende Kosten. Diese werden mit Rechtsschutzversicherung bis auf den vorab zu zahlenden Eigenanteil von 100 Euro voll übernommen.
In unserem Fall dauerte das ganze Verfahren, mit erstmaligem Briefverkehr durch den Anwalt und anschließender Klage vor Gericht um die 8 Monate. Hätte wir uns auf keinen Vergleich eingelassen, hätten wir vor Ort ( Gerichtsstand beim Veranstalter) erscheinen müssen und es wäre wohl weiter gegangen. Dies war uns aber einfach zu aufwändig.
Vergleich heißt, der Kläger erhält prozentual die Entschädigung ( also nicht 100% ), auch die Gerichts und Anwaltskosten werden im diesem prozentualen Größenverhältnissen aufgeteilt. Aber unterm Strich bleibt noch etwas übrig.
Uns selbst hatte man auf ein eigenes Anschreiben erst mal einen Gutschein von 150 Euro angeboten.Unserem Anwalt hat es mit einem nochmaligem Schreiben und Fristsetzung versucht und nur müdes Lächeln geerntet. Das Gebot lag da bei 300 Euro ( diesmal bar) nach nochmaligen Anschreiben. Auf Fristen haben die gepfiffen. Erst nach einreichen der Klage wurde man etwas wach. Mir kam es so vor als ob der Beklagte abwartet, wie weit der Kläger gehen wird. Also eine Kostenfrage.
Aber unter diesen ( euren) Umständen würde ich auf vorerst anfallende Kosten pfeifen und tatsächlich erst mal einen Anwalt ansprechen. Ein Infogespräch kostet noch nicht die Welt.
Falls einer mit juristischen Erfahrungen mitliest, ich habe es aus der Sicht des totalem Laien geschildert und hoffe es irgendwie verständlich ausgedrückt zu haben.